WA nach Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Hallo,

    das finde ich sehr interessant, ich bin auch der Meinung keine FZF, auch wenn es viele gibt die sagen \"nein\".

    Frage papiertiger hast du vom MDK irgendwelche Sätze was die gesagt bzw. geschrieben haben warum sie auch der Meinung sind, das die Fälle nicht zusammengeführt werden müssen?

    Ggffs auch private Nachricht.
    Danke schon mal.

  • Hallo,

    papiertiger. Ich sehe das ja auch so, wurde zwar schon von den anderen belehrt, das es wohl nicht so ist. Aber rein aus meinem Verständnis her, finde ich dies nicht im Sinne des Krankenhauses. Dann soll die Kasse zum Patienten gehen, wenn der uneinsichtig ist muss er sich die Kappe aufsetzen. Klingt zwar har, aber kann nicht immer alles zu Lasten des Krankenhauses gehen. Würde das intern besprechen bei euch. Wir hatten einen da ist so was beim MDK durchgegangen. Meist muss man im Widerspruch gute trifftige Gründe aufweisen. Bei einem anderen Fall, den den ich hier angefragt hatte, hat die Kasse dann gesagt "Ach ja stimmt ja - muss man nicht zusammenführen". Ob ich nun falsch damit lieg kann sein, aber wir haben es zumindest so gemacht.

    Das andere fände ich nicht im Sinne des Krankenhauses. Aber so was wird ja nicht mehr gefragt. Naja.


    Schönes WE noch. 8)

  • Hallo,
    also ich finde es interessant, dass tatsächlich eine Fallzusammenführung wegen Partitionswechsels in die MDK-Prüfung geht und letztendlich auch mal von der Kasse dann nicht gefordert wird.
    Ich dachte immer, das schöne an Formalien sind die Formalien. Ich weigere mich daher, inhaltlich zusammenhänende Fälle zusammen zu führen, wenn sie keinen Partitionswechsel und differente Basis-DRGs haben. Geben Sie da als KH dann nach und führen zusammen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Forum, hallo Hr. Horndasch,

    da frag ich mich als KK-Mitarbeiter sogar, warum sollte das KH nachgeben und Fälle zusammenführen die "inhaltlich zusammenhängend" sind.

    Die FPV stellt nicht auf irgendwelche med. Zusammenhänge etc. ab. Maßgeblich sind hier die Kriterien gleiche Basis DRG, Partitionswechsel etc.; einzige Ausnahme: WA zw. Komplikationen wo man sich bis heute nicht einig ist und letztlich die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten bleibt...

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo, zusammen,

    einzige Ausnahme: WA zw. Komplikationen wo man sich bis heute nicht einig ist und letztlich die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten bleibt...

    das stimmt leider nicht ganz. Kostenträger unterstellen gern mal eine "Beurlaubung", wenn die Behandlung laut MDK noch nicht abgeschlossen ist. Dann spielen die anderen Voraussetzungen für eine Beurlaubung nach FPV und alle alle Regeln von Partionswechsel über Basis-DRG bis hin zur Komplikation gar keine Rolle mehr.

    Gruß, AnMa

  • Hallo Forum,

    unter der Absicht die ohnehin bereits erhitzten Gemüter bzgl. WA nicht weiter strapazieren zu wollen berichte ich von meiner langjährigen Tätigkeit als Rechnungsprüfer bei einem jährl. Prüfvolumen von einigen tausend (nicht selektierten) Fällen.

    Auffällig war hier das in meiner gesamten "Laufbahn" nicht mehr als eine Hand voll Fälle bzgl. WA zw. Kompl. vom Leistungserbringer "freiwillig" akzeptiert wurden. Diese Fälle kann ich daher bestens Gewissens als "Exoten" betrachten.

    Im Hinblick darauf das die FPV (hier: § 2 Abs. 3 FPV) keinesfalls nur für Exoten geschaffen wurde und eigentlich somit dem täglichen Arbeitsablauf dienen müsste kann ich derzeitige vorgehensweise der Leistungserbringer sämtliche Fälle bzgl. WA zw. Komplikationen kategorisch abzulehnen auch unter Würdigung der derzeit "schwammigen Rechtssprechung und ausharren auf höchstrichterliche Entscheidung" (leider) nicht nachvollziehen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Schönen guten Tag Einsparungsprinz,

    Im Hinblick darauf das die FPV (hier: § 2 Abs. 3 FPV) keinesfalls nur für Exoten geschaffen wurde ....


    na schön, wenn das so ist, dann wäre zu fragen, wofür denn nun diese Regelung geschaffen wurde. Sie wurde sicherlich auch nicht geschaffen, um jeden Fall einer Komplikation abzubilden, denn sonst hätte man sich die Einschränkungen ("im Zusammenhang mit der durchgeführten Behandlung" und "im Verantwortungsbereich des Krankenhauses") sparen können. Da Sie den Krankenhäusern ja eine mehr oder weniger pauschale Ablehnung der Zusammenlegung bei diesen Fällen unterstellen, so behaupte ich eine mehr oder weniger pauschale Forderung nach Fallzusammenführung der Krankenkassen und des MDK, wenn sich auch nur im Entferntesten ein Zusammenhang mit dem vorangehenden Aufenthalt ergeben könnte.

    So kommen wir nicht weiter!

    Im tatsächlichen täglichen Umgang mit dieser Fragestellung kann ich für uns behaupten, dass wir sehr wohl Kriterien haben (z. B. Infektion nach einem Eingriff) bei denen wir freiwillig einer Fallzusammenführung durchführen. Angesichts der aktuellen Rechtsprechnung (Sozialgericht Köln, S 29 KR 1075/10, Urteil vom 16.08.2011), die beispielsweise ein Hämatom nach Leistenhernie als "schicksalhaft" und daher nicht zusammenzulegen ansieht, könnte unser Verhalten allerdings sogar ein Fehler sein. Es belibt zu hoffen, dass entweder die Rechtsprechung oder vielleicht sogar die Selbstverwaltung selbst irgendwann handhabbare formale Kriterien entwickeln, die einen Großteil dieser Auseinandersetzungen überflüssig machen.

    Denn auch wenn formale Kriterien im Einzelfall vielleicht ungerecht sein sollten, so ist dies nach meinem Dafürhalten immer noch besser, als durch die eskalierende Auseinandersetzung an dieser Stelle dem Gesundheitssystem Ressourcen zu entziehen, die dann nicht mehr der Patientenversorgung zur Verfügung stehen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    ich befürchte, dass wir uns in dieser und auch in vielen anderen Fragen wohl nur auf Gesetzgeber und Rechtsprechung verlassen können. Die krummen Konsens-Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner sind in der Vergangenheit jedenfalls nicht von allzuviel Praxisnähe geprägt gewesen. :thumbdown:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • "Die krummen Konsens-Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner sind in der Vergangenheit jedenfalls nicht von allzuviel Praxisnähe geprägt gewesen."

    Viel schlimmer noch, Herr Bauer, ist m.E. die Tatsache, dass zahlreiche Ärzte, früher im Krankenhaus ausgebildet (!), oftmals von "nicht mehr allzuviel Praxisnähe geprägt" zu sein scheinen. Oder wie ist erklärlich, dass diese Gutachter wider jede medizinische Nomenkaltur, Leitlinie, Empfehlung, Richtlinie und breiten Konsens mit anderen Kollegen auf Richtigkeit und Endgültigkeit ihrer Gutachten beharren.

    Hier geht es ausschliesslich um Geld. Um viel Geld, um welches auf allen Seiten gerungen wird. Und dies entzieht, wie von Herrn Schaffert dargestellt, Ressourcen, die dann nicht mehr der Patientenversorgung zur Verfügung stehen.

    Traurig, wenn Mediziner sich auf Gesetzgeber und Rechtsprechung zurückziehen (müssen), weil ihre eigenen Kollegen auf nachweisbar falsche Entscheidungen (pro KK) beharren. Und dies ganz risikofrei, da sie nicht in Regress genommen werden. Vielleicht könnte hier eine Art "Bonus-Malus-Prinzip" Abhilfe schaffen: Der Gutachter kommt für falsche Entscheidungen auf. Die Anzahl der Streitigkeiten, Widersprüche und folgend der Rechtsstreiterein wäre erheblich geringer, der Gewinn an Ressorcen für die eigentlichen ärztlichen Aufgaben erheblich höher.

    Ich wünsche noch einen sonnigen Altweiber-Nachmittag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe