Liebe Kollegen,
der MDK vertritt seit einiger Zeit die Meinung, dass man die T81.4 nur kodieren darf, wenn man einen Keimnachweis hat. Ohne Keimnachweis lassen sie nur die T81.8 zu. Ich vertrete die Auffassung, dass für den Keimnachweis ja spezielle Kodes zur Verfügung stehen.
Auf meine Nachfrage in welchem Regelwerk das denn zu finden wäre, bekam ich die Antwort, dass es eben so sei und es alle Kollegen vom MDK-Bayern so handeln würden.
Mich würde mal interessieren ob das in anderen Häusern und mit anderen MDKs auch Diskussionen diesbezüglich gibt.
Vorab vielen Dank und ein schönes Wochenende