Ich habe folgende Frage: Der OPS Code für die Eingruppierung nach Psych PV muß der auch bei den Patienten rein die schon vor 2010 aufgenommen wurden ? Wo finde ich ein Aussage ab welchem Datum die OPS Codes zu erfassen sind?
:sterne:
OPS Psych PV Überlieger
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Schönen guten Tag,
der OPS gilt ab Aufnahmedatum, also nicht für Überlieger. Ich bin noch auf der Suche nach einer schriftlichen Quelle für diese Aussage.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,
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Einen schönen Samstag zusammen....
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Einführung der OPS für die Psychiatrie ja zum 01.01.2010. Also gilt auch ab da an die Kodierung und Dokumentation. Wir haben die \"Überlieger\" auch nicht mit in die Kodierung mit rein genommen.
Liebe Grüße
Franziska Poppe
Kodierfachkraft - medizinische Dokumentationsassistentin -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
Zitat
Original von dokuass63:
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Einführung der OPS für die Psychiatrie ja zum 01.01.2010.Ja, dass ist richtig verstanden. Die Gültigkeit für das jeweilige Jahr wird in der OPS-Bekanntmachung des OPS beschrieben. Das finden Sie vorne im OPS-Buch.
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Hallo!
In unserer Klinik besteht Uneinigkeit bezüglich der Kodierpflicht ab 01.07.2010.
Nach meinem Verständnis werden ab 01.07 kodiert und somit übermittelt:- Pat. die neu aufgenommen werden
- Pat., die z.B. am 03.05.2010 aufgenommen wurden, müssen jedoch ebenfalls seit Aufnahmedatum alle Leistungen/TE kodiert bekommen
Die Gegenseite behauptet, nur Pat., die ab 01.07. neu aufgenommen werden, müssten kodiert und übermittelt werden.
Entschuldigt bitte, dass ich wegen solcher Detailfragen schreibe, bisher war es bei weiteren Nachfragen in einem anderen Umfeld nicht zu klären.Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ruth Vukovich
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Schönen gutenTag Frau Vukovich,
wer ist denn die Gegenseite?
Der OPS-Katalog gilt nach meinem Verständnis seit 1. Januar 2010. Das heißt, wenn die Leistungen erbracht worden sind, können sie auch kodiert werden.
Es handelt sich ja in diesem Fall nicht um Überlieger aus dem vergangenen Jahr, für die der vorhergehende OPS-Katalog anzuwenden gewesen wäre.
Da Patienten z.B. aus dem Mai ja mit dem gleichen OPS-Katalog abgebildet werden, wie die Patienten, die im Juli aufgenommen werden, sollte man versuchen, die erbrachten Leistungen mit einzugeben.
Freundliche Grüße RoMi
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Hallo,
OPS-Leistungen müssen ab dem 01.01.2010 kodiert werden. Lediglich die Sanktionen bei fehlender Kodierung sind bis 01.07.2010 ausgesetzt. Das bitte nicht vergessen.Aus den Erfahrungen in der Somatik mit unterjährig eingeführten Veränderungen würde ich eine Übermittlung der Kodes ab dem 01.07.2010 empfehlen. Zumindest die Pseudo-OPS.
Obwohl mir persönlich noch nicht so recht klar ist, welche Sanktionen denn gelten sollen, wenn keine OPS-Kodes übermittelt werden.
Hat dazu (zu den Sanktionen) jemand schon was gehört? Mir wurde von einer Psychiatrischen Klinik was von einer angekündigten pauschalen Rechnungskürzung um 5% genannt. Allerdings konnten die ad hoc keine Quelle mehr für diese Aussage nennen.
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Hallo Herr Horndasch,
ich kann Ihnen die Stelle nicht angeben, aber ich habe gehört/gelesen, daß die Kassen die Abrechnungen kürzen dürfen, wenn die Kliniken die OPS-Kodes nicht übermitteln.
@ Frau Vukovich, Ihre Frage zum Kodierbeginn steht jetzt in zwei Diskussionsfäden. Ich habe Ihnen dort geantwortet. Wo wollen wir die Diskussion fortsetzen? (Vermutlich hier? )
Besten Gruß und schönen Arbeitstag,
TicTac -
Herzlichen Dank für die Rückmeldungen und die Hilfe - ich werde mich bestimmt noch häufiger an Sie wenden müssen!
Bis bald
R. Vukovich -
Hallo zusammen,
vieles ist schon gesagt, manches aber noch unklar. Ich erlaube mit daher, den aktuellen Stand zusammenzufassen und ggf. zu kommentieren:
- Die neuen OPS-Kodes gelten für Fälle, die ab dem 01.01.2010 aufgenommen wurden und sind daher formal auch für diese zu kodieren. Für \"ältere\" Fälle, sprich Überlieger aus 2009 oder früher, gelten diese Kodes noch gar nicht.
@Hr. Schaffert: Das kann man m.E. eigentlich nur daraus herleiten, dass die neuen Kataloge entsprechend der BMG-Rechtsverordnungen immer erst ab 1.1. gelten und damit für \"ältere\" Fälle nicht gelten können. Entspechend führt auch die §301-Vereinbarung aus \"Bei Versionswechsel müssen Fälle nach alter Version abgeschlossen werden\".- Die Selbstverwaltungspartner haben vereinbart (in §1 Abs. 6 der Vereinbarung über die Einführung des PSych-entgeltsystems, z.B. unter http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2009_11…ystem_10801.pdf (: \"Aus diesem Grunde wird im 1. Halbjahr 2010 auf Sanktionen bei fehlender oder fehlerhafter Übermittlung der OPS 9-60 bis 9-69 sowie 1-903 und 1-904 verzichtet. Die Rechnung darf nicht aus diesem Grund abgewiesen werden.\"
Das kann man (vgl. die Regelungen zur 6-Wochen-Frist und Aufwandpauschale ) nun unterschiedlich interpretieren. Von \"alle Aufnahmen ab 1.7.\" bis hin zu \"alle Rechnungen ab 1.7.\". Wobei ich persönlich eher zu letzterem neige bzw. mindestens dazu, dass für Behandlungsinhalte ab 1.7. OPS-Kodes vorhanden sein sollten.
- Sanktionen: Mir sind keine Rechtsgrundlagen, Vereinbarungen o.ä. mit z.B. Rechnungsabschlägen bekannt. Offenbar sind aber (s.o.) Rechnungsabweisungen bei unvollständigen/inplausiblen Daten angedacht.
- Vollständige Dokumentation: Nicht jeder Patient braucht die neuen OPS-Kodes (bis auf die Psych-PV-Einstufung), denn es müssen z.B. erst einmal die Therapieeinheiten mit je mindestens 25 Minuten erbracht werden. Sonst gibt es auch keine neuen OPS-Kodes... Daraus folgt, dass nicht jede Rechnung ohne neue OPS-Kodes automatisch falsch ist! Inplausibilitäten dürften dagegen leichter zu finden sein. Ob eine Inplausibilität denn tatsächlich eine ist und entsprechend der gültigen Vereinbarungen (z.B. §301, §112) zur Rechnungsabweisung z.B. wegen formaler Fehler führen darf, ist dann noch eine andere Frage. Die Erfahrungen aus der Somatik zeigen aber, dass einzelne Kassen auch ohne sichere Rechtsgrundlage z.B. Rechnungen für Fälle mit (vermeintlichem) ambulanten Potenzial abweisen.
- Software: Es wäre interessant, zu erfahren, wie weit denn die entsprechenden Prüfroutinen bei den Kostenträgern vorhanden und entwickelt sind. (Wobei in diesem Bereich Prüfroutinen sicher einfacher als Dokumentationsroutinen erstellbar sind.)
Ausserdem sei einmal kritisch hinterfragt, welches Interesse ein Kostenträger denn bei fehlender Erlösrelevanz dieser OPS-Kodes eigentlich an ihrer Übermittlung oder aber an einer Rechnungsabweisung hat. Entweder er möchte tatsächlich seine Versicherten und deren Behandlung besser kennenlernen - kann ja z.B. für das Casemanagement durchaus interessant sein. Oder er könnte die Rechnungsabweisung auch zur Zahlungsverzögerung (und damit Liquiditätserhöhung) nutzen. Nein, ich unterstelle hier niemandem etwas, andere Gründe sind mir aber nicht ersichtlich.Seien wir also einmal gespannt darauf, was ab 1.7. tatsächlich passiert...
Viele Grüße,
J.Helling -
Vielen Dank für die Anmerkungen.
ich habe nun erneut einen für mich problematischen Fall aufgetan:
Wie Kodiere ich bei teilstationären/tagesklinischen Patienten?
MfG
R. Vukovich -