Wie muss ein MDK-Gutachten aussehen?

  • Hallo Herr Bauer

    \"Der Medizinische Dienst darf Sozialdaten nur erheben und speichern, soweit dies für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach § 275 und für die Modellvorhaben nach § 275a erforderlich ist; haben die Krankenkassen nach § 275 Abs. 1 bis 3 eine gutachtliche Stellungnahme oder Prüfung durch den Medizinischen Dienst veranlaßt, sind die Leistungserbringer verpflichtet, Sozialdaten auf Anforderung des Medizinischen Dienstes unmittelbar an diesen zu übermitteln, soweit dies für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist.\"

    Dies würde implizieren, dass eine Hilfskraft ausreichend medizinisch befähigt ist und darüber entscheidet, was in dem speziellen Einzelfall an Daten erforderlich ist. Z.B. das OP-Protokoll beim konservativen Patienten ? Die reine Prüfmitteilung mag vielleicht kein ärztlicher Vordruck sein, die Erhebung der Sozialdaten für ein Gutachten aber schon. Gutachten sind rein ärztliche Tätigkeit. Und daher muss es erkennbar sein, das der Fall zumindest von einem Arzt gesehen wurde. Stempel und Unterschrift reichen ja aus, damit wird im rechtlichen Sinne Verantwortung übernommen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Hr. Dr. Schemmann,
    ich gebe Ihnen recht, dass es Sinn macht, wenn die begutachtende Person auch festlegt, welche Daten angefordert werden sollen, wenn eine Begutachtung nicht durch Begehung gelöst wird. Ich gehe davon aus, dass die Kodierfachkräfte des MDK die nötige Kompetenz besitzen. Dass dann das Gutachten als ärztliche Tätigkeit auch dessen Namen und Unterschrift trägt, ist dann wieder klar.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo zusammen,
    zwei Seelen schlagen ach in meiner Brust .....

    Zum einen ärgere ich mich auch über die Schrotschuss-Fragen \"DRG korrekt?\".

    Andererseits können Sie hier ungeachtet der von anderen Kostenträgern aufgeworfenen BSG-Problematik alle Nachkodierungen aus KH-Sicht besser unterbringen.
    Hier bekommen wir zunehmend Probleme wenn die HD angefragt wird und wir dabei eine vergessene ND entdecken. Deren Nachkodierung wird dann verweigert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    wir sehen einfach den Trend, dass mittlerweile ungeachtet der Fragestellung der Kasse einfach alles angekreuzt wird. Und dies dann in Kombination einer nicht ärztlichen Anfrage. Dann bitte schön 17c oder Inhouse. Aber dieses rumrühren in der Suppe bis irgendetwas gefunden wurde, was schwer zu widerlegen ist war nicht im Sinne der Gesetzgebung. Und bei den fehlenden Milliarden für die kommende Jahre ist nicht abzusehen, dass Besserungen in Sicht sind.

    Herr Horndasch, 6 Wochen haben Sie Zeit die Rechnung in- und extern zu korrigieren, im Falle einer Prüfung sehen einige Juristen diese Frist als verlängert an. Die Verweigerung einer Nachkodierung im Rahmen einer Rechnungsprüfung würde ich nicht so auf mir sitzen lassen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Liebe Kollegen,

    mir gegenüber wurde vom MDK noch immer behauptet, daß, falls \"irgendein\" Prüfauftrag vorliege, der gesamte Fall selbstverständlich vollständig auf alles geprüft werde, das gehöre nunmal zu einer \"ordentlichen\" Fallprüfung bzw. einem \"ordentlichen\" Gutachten. Dann müßte der MDK auch die vergessenen Diagnosen finden (was bisher, glaube ich, zweimal in meiner Laufbahn vorkam) und von sich aus nachcodieren. Es kann Ihnen m. E. keiner einen Strick daraus drehen, wenn Sie die Kasse dann freundlich auf die vom MDK übersehene Diagnose hinweisen.

    Sollte sich diese Praxis nun ändern, müßten wir konsequenterweise verlangen, daß die Schrotschußprüfungen eingestellt werden, daß nur der jeweilige \"Verdacht\" geprüft wird und daß alle anderen Erkenntnisse, die sich aus dem Fall ergeben, dann vom MDK konsequent negiert werden.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich verweigere auch Anfragen \"DRG korrekt?\".
    Dann mal die Frage: Was hält die Kasse (über MDK) eigentlich davon ab, dezidiert jede ccl- oder sonstig relevante Nebendiagnose in Frage zu stellen? Dazu noch HD und Prozeduren. Macht zwar ein bisserl mehr Arbeit, aber wer will das dann wie verhindern? Wird doch zwangsläufig darauf hinauslaufen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    ich muss aber sagen, dass zumindest der MDK Nds mittlerweile etwas genauere Anfragen schickt. Das pauschal die Frage \"DRG korrekt\" auf der Anfrage steht ist selten geworden. Es werden immer hübsch die NDs aufgezähtl, die geprüft werden sollen.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Zitat


    Original von Selter:

    ich verweigere auch Anfragen \"DRG korrekt?\".

    Hallo Herr Selter,
    haben Sie das mit Ihren Juristen besprochen? Unsere raten jedenfalls von einer (pauschalen) Verweigerungshaltung ab.


    Zitat

    Die Verweigerung einer Nachkodierung im Rahmen einer Rechnungsprüfung würde ich nicht so auf mir sitzen lassen.

    Der Fall liegt gerade beim Anwalt. Ich habe noch keine Rückmeldung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    genau das meinte ich ja auch.
    Also Präzisierung der Frage:
    lehnen Sie eine Prüfung komplett ab, wenn der Prüfgrund nur lapidar lautet \"DRG korrekt?\"

    Ich pflege derzeit im Rahmen der Einzelfallprüfung im Haus bei solchen unspezifischen Anfragen folgendes Verfahren:
    Unter Hinweis auf die unspezifische Fragestellung kann eine genaue Vorbereitung nicht erfolgen. Deshalb durchforsten wir dann halt gemeinsam mit dem MDK die Akte, auch wenn es dauert. Sollte es zu einem Streichen von Diagnosen oder Prozeduren kommen, dann sind diese grundsätzlich im Dissens, da ich mir vorbehalte, hierzu noch Unterlagen im KH zu suchen. Wenn ich gewusst hätte, was der MDk konkret wissen will, hätte ich das im Vorfeld machen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ja, wird abgelehnt. Das ist aber eben nicht pauschal, da es sich explizit auf diese Frage bezieht.