• Einen schönen guten Abend Herr Voll,

    m.E. sind die CPAP-Definitionen für Erwachsene und Neugeborene bzw. Säuglinge
    unterschiedlich zu betrachten. Ansonsten gäbe es keine separate Prozedur zur CPAP-Beatmung für Neugeborene und Säuglinge. Wird diese angewandt, sind auch die entsprechenden Beatmungszeiten zu kodieren, allerdings eben nur für Neugeborene und Säuglinge.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo Herr Schaffert,
    zur Physik:

    \"Macht Druck Fluß oder macht Fluß Druck?\"

    hieß vor 2 pder 3 Jahren mal eine Sitzung beim DAC - auch wenn es sich auf Blutdruck/fluß bezog - wenn ich mich recht erinnere, konnte weder die eine noch die andere Argumentation zweifelsfrei klargelegt werden - auch nicht mit Hilfe des bek. Physiologen Prof. Zander...

    ;)

    Gute Nacht!
    P. Dietz

  • Hallo RoMi

    So wie Sie es schreiben, wird es ja praktiziert. Mit der neugeschaffenen 8-712.0 darf man dann wohl ab diesem Jahr auch bei alleinigem CPAP die Beatmungsdauer bei Jugendlichen unter 18 Jahren verschlüsseln?

    Das Dilemma ist nur, dass die DKR den OPS toppen. In den DKR gibt es nur eine Beatmungsdefinition für alle Altersklassen. Und nur bei Erfüllung dieser Beatmungsdefinition darf man die Beatmungsdauer erfassen. Da ist es formal fast nicht vorstellbar, dass der 18. Geburtstag über Beatmungsdauer ja/nein entscheidet.

    Die gängige Praxis mag im Großen und Ganzen (noch) funktionieren, es mehren sich aber die Fragen und Probleme.

    Eine Klarstellung in den DKR ist meines Erachtens längst überfällig, es ist nicht fair, Kliniken und MDK in dieser Grauzone alleine zu lassen.

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Einen schönen guten Abend Herr Voll,

    vielen Dank für Ihren Hinweis auf die DKR. Da wir in diesem Jahr noch keine CPAP- Patienten in dieser Altersklasse behandelt haben, hatte ich den Abgleich zwischen OPS und DKR bisher noch nicht betrachtet.(habe es jedoch jetzt nachgeholt)

    Doch es ist ja wirklich eine Crux. Da explizit Schlafapnoebehandlung, Ersteinstellung Beatmung und Entwöhnung für die Nichtverwendung des Codes aufgeführt werden, könnte der Code m.E. lediglich für die Zeiten verwendet werden, in denen CPAP zur Verhinderung einer Intubation eingesetzt werden würde. Doch wenn der Code eingegeben wird, verlangt unser System zwingend die Angabe einer Beatmungsdauer.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Zitat


    Original von RoMi:
    [...]Doch wenn der Code eingegeben wird, verlangt unser System zwingend die Angabe einer Beatmungsdauer. [...]

    Moin RoMi,

    nur als Hinweis:

    auch wenn dies eine weltweit agierender Softwarefirma mit hohem Renommee sein sollte, schützt das nicht davor, dass die Prüfregeln in der Software nicht den Anforderungen an DKR und ICD/OPS genügen: sprich nur weil es die Software verlangt, heißt es eben nicht, dass es auch so richtig ist.

    Grüße
    Jannis

    [edit]: Typos

  • Schönen guten Tag Jannis,

    vielen Dank für den Hinweis. Manchmal verlässt man sich doch zu sehr auf die Rechner und vergisst, selbst nachzudenken.

    Also wäre diese Beatmungszeit tatsächlich nicht einzugeben?

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo RoMi,
    im Zweifelsfall würde ich dann die Zahl 0 bei den Beatmungsstunden eingeben; dann steht da was drin und das Prüfprogrammm ist zufrieden (haben wir auch das Problem mitunter).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo an alle,

    um das Chaos perfekt zu machen, habe ich eine Frage, die sich leider nicht aus den bisherigen Beiträgen beantworten lässt.

    Fall reine NIV-Beatmung! Weder vorher noch nachher invasive Beatmung.

    Wie wird gezählt?
    Erst ab 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden, und dann nur die tatsächlichen Stunden, oder ab 6 Stunden NIV-Beatmung Berechnung von 24 Stunden?

    Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Herzliche Grüße aus Köln
    Kodierhexe

  • Hallo kodierhexe,

    reine NIV, wenn denn Definition Beatmung (bewegtes Gas in den Körper hinein) erfüllt- also die klasssiche NIPPV bei COPD über Maske, unter intensivmedizinischen Bedingungen ! (siehe DKR) kann kodiert werden, aber nur die aktive Beatmungszeit. Grenzen wie 6 h oder andere Weaningregeln treffen hier nicht zu, da eben kein Weaning.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von phlox:
    aber nur die aktive Beatmungszeit.

    Ich finde in der DKR-Definition keinen Anhalt, warum bei einer NIV-Beatmung die beatmungsfreien Zeiten zwischen den NIV-Phasen nicht mit zur Beatmungszeit hinzuzählen sollten.

    Gruß,
    fimuc

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von phlox:
    Grenzen wie 6 h oder andere Weaningregeln treffen hier nicht zu, da eben kein Weaning.

    Das ist nicht ganz richtig. Wenn diese Patienten einer intensivmedizinischen Tehrapie bedürfen, dann nicht selten, weil sie eben aus Ihrer üblichen Einstellung dkeompensiert sind.
    Die Beatmung wird eskaliert, ggf. die Medikation angepasst und der Patient dann nach und nach wieder auf seinen Ausgangs- bzw. optimalen Zustand gebracht.

    Anzustreben sind dabei möglichst lange beatmungsfreie Intervalle. In der Regel ist da das Weaning beendet, wenn der Patient auch ohne Gerät eine weile kompensiert bleibt.
    Die Einzelheiten müssen hausintern festgeschrieben werden.
    Sollte aber ein Patient im beatmungsfreien Intervall unmittelbar wieder mit dem pCO2 entgleisen, ist das Weaning ´hier nicht abgeschlossen.

    Gruß

    merguet