Hallo,
wenn ein MDK-Gutachten (Prüfung der Hauptdiagnose) eine andere Hauptdiagnose ergibt (F03 statt der von uns kodierten F01.9), sich dadurch aber die DRG nicht ändert (da der FAll durch den OPS 8-550.2 in einer geriatrischen DRG landet), kann ich dann der KK 300 € berechnen? Denn eigentlich besagt das Gutachten ja, dass wir die falsche HD kodiert haben. Oder ist die Aufwandspauschale berechtigt, da wir die korrekte DRG ermittelt haben?
Grüße aus der Geriatrie