Aufwandspauschale 300 €?

  • Hallo,

    wenn ein MDK-Gutachten (Prüfung der Hauptdiagnose) eine andere Hauptdiagnose ergibt (F03 statt der von uns kodierten F01.9), sich dadurch aber die DRG nicht ändert (da der FAll durch den OPS 8-550.2 in einer geriatrischen DRG landet), kann ich dann der KK 300 € berechnen? Denn eigentlich besagt das Gutachten ja, dass wir die falsche HD kodiert haben. Oder ist die Aufwandspauschale berechtigt, da wir die korrekte DRG ermittelt haben?

    Grüße aus der Geriatrie

  • Da keine Rechnungskürzung erfolg ist, können Sie die 300 EUR berechnen. Denn der Strafzoll wird fällig, wenn nach MDK-Prüfung keine Rechnungsminderung erfolgt ist.

    Nicht zwingend sinnig, aber das ist ein anderes Thema, über das sich trefflich streiten lässt.

    (Verwunderlich, dass die KK das überhaupt prüft. Denn es hätte dem Sachbearbeiter ja klar sein müssen, dass der Fall über den OPS getriggert ist.)

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Tag -

    zur Entlastung von Herrn Selter noch der freundliche Hinweis auf die Suchfunktion. Dadurch lassen sich redundante Themen vermeiden und so auch die Übersicht im Forum besser erhalten.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)