Hallo Forum,
gibt es eine exakte Festlegung/Definition, was unter dem Begriff \"Revision\", insbesondere unter einer Revision eines vaskulären Implantates verstanden wird.
Im konkreten Fall wurde bei einer Bypassokklusion eine Thrombektomie des Bypass durchgeführt. Der Zugang erfolgte vom Gefäß aus.
Der Gutacher sagt, dass für eine \"Revision\" 5-394.2 eine \"aktive Veränderung des Implantates, z.B. im Rahmen einer Kürzung/Neueinpflanzung\", notwendig ist.
Ist das eine sujektive Meinung, oder gibt es hier genaue Abgrenzungen?
Wenn man eine TEP auf Festigkeit ihrer Komponenten prüft, und keinen Wechsel vornimmt, ist dass doch eine Revision...?!
Danke für Anregungen
GK-Nicole