Kodierungungsänderung durch Kasse ohne Prüfanzeige

  • Hallo Forum,

    folgender Fall:
    Die notärztlich veranlasste Vorstellung der Patientin in unserer Notaufnahme erfolgte bei bekannter Wespenstichallergie. Die Patientin war von einer Wespe in den Finger gestochen worden. Bereits ambulant war bei der bekannten Allergikerin ein Notfallset verordnet worden, welches die Patientin auch ordnungsgemäß angewandt hätte. Trotzdem klagt die Patientin über Schwindel, Atemnot u. Globusgefühl im Hals, so dass eine stationäre Beobachtung u. eine wiederholte Prednisolut-Gabe angezeigt erschien…

    --> unsere HD T63.4 Wespenstichallergie

    Die Krankenkasse schreibt uns nun, dass Sie unsere HD ablehnt, da nach Rücksprache mit dem MDK in Deutschland keine giftigen Insekten gibt. Somit ist, wie in der SEG4-Kodierempfehlung Nr. 31 beschrieben, die HD T78.3 zu wählen.

    Ich habe die Krankenkasse darauf hingewiesen, dass sie doch ein ordnungsgemäße Prüfanzeige gem. §275 SGB V uns schicken soll.
    Dies lehnt sie weiter ab, mit der Begründung, dass es sich hier um einen \"Abrechnungsfehler (s. SEG 4 Kodierempfehlung Nr. 31)\" handelt.

    Ich bin immer noch der Meinung, dass die Krankenkasse verpflichtet ist, eine Prüfanzeige auszulösen - falsche HD hin oder her! Bei solch Unverschämtheiten würde ich auch den Klageweg beschreiten.

    Wie ist eure Meinung im Forum dazu?

    MfG
    mema

  • Zitat


    Original von mema:
    ...da nach Rücksprache mit dem MDK in Deutschland keine giftigen Insekten gibt. ...


    na dann kann man ja beruhigt ins Wochenende gehen :lach:

    Gruß
    AnMa

  • Hallo,

    für mich wäre die Frage woran die Kasse erkennen will, dass es sich um einen Abrechnungsfehler handelt, ohne die wirkliche Fallgestalltung zu kennen? (nur über §275) Faktisch dürfte es die T63.4 dann ja gar nicht in Deutschland geben? Und jede T63.4 ist ein Abrechnungsfehler, da ja pauschal der Verdacht geäußert wird, das es sich um eine allergische Reaktion und nicht um eine toxische handeln kann.

    Mfg

  • Moin,

    finde ich auch sehr dürftig, auf Basis der §301-Daten dies auf MDK-/Kassenseite zu behaupten: es wird sehr wohl Privatzüchter (+ Tierhändler, Tiergärten), die Insekten mit toxischen Giften in Deutschland haben. Einen \"generellen\" Abrechnungsfehler würde ich also nicht daraus ableiten. Das könnte vor Gericht ungünstig für die Krankenkasse ausgehen.

    http://www.toxcenter.de/klin-tox/tiere/insekten.pdf Toxcenter München

    Gruß
    Jannis

  • Hallo mema,

    Zitat

    --> unsere HD T63.4 Wespenstichallergie


    könnte es sein, dass Sie über eine andere Ausgabe der ICD-10-GM verfügen als ich?? Bei mir steht als Klassifikationstext bei T63.4 \"Toxische Wirkung durch Kontakt mit giftigen Tieren: Gift sonstiger Arthropoden\", und nicht \"Wespenstichallergie\".

    Daher hat die Krankenkasse sachlich natürlich recht, da, wie Sie ja selbst schildern, die Aufnahme aufgrund einer akuten allergischen Reaktion durch/nach Wespenstich erfolgte und nicht etwa aufgrund einer Vergiftung.

    Andererseits:
    Natürlich ist das kein Abrechnungs-, sondern ein Kodierfehler. Insofern haben Sie natürlich im Prinzip recht mit der Forderung nach einer MDK-Prüfung. Allerdings ist der Fehler hier so offensichtlich, dass mir das Beharren auf einer bürokratischen Lösung an Ihrer Stelle ziemlich peinlich wäre. Immerhin hat Ihr Haus den (ersten) Fehler begangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    sie haben die richtige ICD 10 GM. Das Problem ist nur die Kasse weiß im Normalfall nicht das, das KH hier \"nur\" eine allergische Reaktion behandelt hat. Bei Verdacht auf den von Ihnen angesprochenen Kodierfehler ist also der MDK einzuschalten. Sollte ein KH allerdings in Größenordnung seine Fälle mit T63.4 schlüsseln, würde ich als Kasse das Gespräch suchen und auf den Kodierfehler hinweisen. (auch außerhalb §275) Es ist ja unwahrscheinlich das alle von giftigen Insekten gestichenen Versicherten in einem \"normalen\" Krankenhaus behandelt werden.

    MfG

  • Hallo zusammen,
    ich komme ein wenig ins Grübeln.Sicherlich steht hier die allergische Reaktion im Vordergrund und ist so aus meiner Sicht auch als HD zu wählen. Bleibt die Frage der Darstellung des Wespenstichs. Denn beim Wespenstich wird doch das \"Wespengift\" durch den Stachel abgegeben.Die normale Reaktion auf einen Wespenstich ist doch in der Regel eine lokale , und zwar auf das Gift.Gift ist Gift, oder muss hierfür unterschieden werden, ab wann ein Stich letal ist oder systemische Reaktionen im Sinne einer Intoxikation verursacht? Der Skorpionstich ist doch auch nicht immer gleich mit dem Tode vergesellschaftet? Und die Wespe zählt doch auch zu den Anthropoden?? Biologen sind wohl nicht im Forum?

    FG Karla

  • Hallo,

    sku: wollen Sie ernsthaft einer Kasse mit dem Sozialgericht drohen, obwohl Sie selbst einen Fehler gemacht haben, weil \"die das ja gar nicht wissen dürften\"?

    Karla: schauen Sie mal hier, da hat sich Herr Selter bereits ausführlich mit dem \" Problem\" befasst. Er ist zwar meiner Kenntnis nach kein Biologe, hat aber gelegentlich trotzdem kompetente Vorschläge. :biggrin:

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Zitat


    Original von Karla:
    [...] Und die Wespe zählt doch auch zu den Anthropoden?? Biologen sind wohl nicht im Forum?
    FG Karla

    Ja: Wespen, Bienen etc (=Insekten) gehören wie die Skorpione und Spinnen zur Gattung der Anthropoden = Gliederfüßler, unterteilen sich dann aber in unterschiedliche Klassen: Wespen = Insecta, \"echte\" Spinnen = Araneae und Skorpione = Scorpiones

    Und ebenfals ja: Wespengift hat eine lokale toxische (nicht allergische) Wirkung.

    http://www.allergie-asthma-online.de/9-insektengift…ink=8&slink=3#3

    Gruß
    Jannis

  • Hallo nochmal,
    dann soll also der Wespenstich nicht dargestellt werden, weil es keine toxische Wirkung sondern eine allergische Reaktion ist.Wenn der Stich lokal versorgt wird kann ich dann die T 63.4 kodieren, erfolgt dieses nicht bleibt mir nur die Darstellung der allergischen Reaktion ohne die Ursache, den Wespenstich?


    FG Karla

  • Guten Tag,
    ist die Kodierung nun auf den ersten Blick unrichtig oder nicht?
    Handelt es sich um eine Allergie oder doch um eine toxische Wirkung?
    Und soll das jetzt mit den KK-Mitarbeitern oder mit dem MDK diskutiert werden?

    Als Hinweis könnten Sie auch ins Feld führen:

    Zitat

    Unsere KK behauptet, dass jeder Stich mit T63.4 (toxische Wirkung durch Stich von Arthropoden) als Hauptdiagnose zu kodieren sei und mit Ausprägungsgrad (z.B. anaphylaktischer Schock) als Nebendiagnose. Zugrundeliegend sei Kodierrichtlinie 1916a.


    Ist ein Zitat aus dem verlinkten Artikelbaum.

    Nur als Hinweis und Bemerkung am Rande zum übermittelten Datensatz:
    die Kassen haben nicht nur den 301-Satz, sie haben auch die Einweisung und die Patientenvorgeschichte und mitunter Mitarbeiter, die mehr als 1 und 1 zusammen zählen können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch