Hallo zusammen,
habe die Suchfunktion vergeblich abgesucht, daher als neues Thema: :a_augenruppel:
Wir haben z.Z. einige Fälle (mit der Gesundheitskasse) zu dem Problem: Pat. war nur kurz im Krankenhaus (2-5h), daher werden die Kosten für die stationäre Behandlung nicht übernommen. Argumentation: Pat. war nicht in den stationären Ablauf integriert!
Es handelt sich meist um jüngere Personen, die gegen ärztlichen Rat die Klinik verlassen (z.B. epilepitscher Anfall, Thoraxschmerzen, Tablettenintoxikation etc.).
Der Aufwand liegt bei Labor, EKG, Infusion ....
Wie ist in solchen Fällen vorzugehen bzgl. Abrechnung? Die Kasse wird ja über den Datensatz informiert, dass es sich um eine Entlassung gegen ärztlichen Rat handelt! Gibt es dazu Gerichtsurteile? :d_neinnein:
Wie ist es mit Weiterleitung eines Pat. mit Thoraxschmerz und V.a. Stentthrombose in die Uniklinik? Aufenthalt im Hause 2h. Notfall oder 1BT?! :d_gutefrage:
Herzlichen Dank für einen Tip :i_respekt: