Guten Abend,
ich stelle fest, dass die meisten Beiträge hier im Bereich Kodierung der Prozeduren liegen. Allerdings finde ich es genauso wichtig, sich um eine korrekte Nebendiagnoseverschlüsselung Gedanken zu machen, da diese durchaus auch kostentrennend wirken können. Hierbei bemerke ich, daß gerade im Bereich durch Z55- Z65 in der Psychiatrie ein separater Aufwand verschlüsselt werden könnte.
Wir verwenden diese Diagnosen als Nebendiagnosen. Beispielsweise mithilfe des Sozialdienstes eine adäquate Wohnung gesucht wird:
ICD 10 Z59.
Gibt es Argumente, die dagegen sprechen? Wie wird das in Ihren Häusern gehandhabt?
Feierabendliche Grüße
E. Rah.