Nebendiagnosen aus dem Kapitel XXI: Z...

  • Guten Abend,

    ich stelle fest, dass die meisten Beiträge hier im Bereich Kodierung der Prozeduren liegen. Allerdings finde ich es genauso wichtig, sich um eine korrekte Nebendiagnoseverschlüsselung Gedanken zu machen, da diese durchaus auch kostentrennend wirken können. Hierbei bemerke ich, daß gerade im Bereich durch Z55- Z65 in der Psychiatrie ein separater Aufwand verschlüsselt werden könnte.

    Wir verwenden diese Diagnosen als Nebendiagnosen. Beispielsweise mithilfe des Sozialdienstes eine adäquate Wohnung gesucht wird:
    ICD 10 Z59.

    Gibt es Argumente, die dagegen sprechen? Wie wird das in Ihren Häusern gehandhabt?

    Feierabendliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo !

    Ja, wir machen das auch so. Überhaupt haben wir unseren Fokus auch auf die Verschlüsselung der Nebendiagnosen gelegt. Also eben auch auf sämtliche somatische Erkrankungen, sofern wir Aufwand damit haben.

    Gruß, kodikas

  • Hallo,
    also bei uns wurde das bis jetzt noch nicht verschlüsselt. Ich denke, wenn es sich um im OPS darstellbare Therapie handelt wird der Aufwand darüber abgebildet.
    Viele Grüße
    Suse

  • Das Entgeltsysteme der Psychiatrie ist kein DRG-System wie in den somatischen Häusern, wo das Entgelt auch von den Haupt-/Nebendiagnosen abhängt. In unserem Fach ist eine korrekte und vollständige Erfassung der OPS entscheidend.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch in der Psychiatrie sind die Kodierrichtlinien zu befolgen, um Folgendes zu erreichen (Zitat DKR):

    Die Kodierrichtlinien für die Psychiatrie und Psychosomatik sind ein Regelwerk, das der künftigen pauschalierten Vergütung auf der Grundlage tagesbezogener Entgelte von Krankenhausleistungen der Psychiatrie und Psychosomatik nach § 17d KHG dient. Weiterhin tragen sie dazu bei, die Kodierqualität in den Krankenhäusern zu verbessern und gleiche Krankenhausfälle identisch zu verschlüsseln. Hierdurch gewinnt das Krankenhaus zusätzlich eine Grundlage für internes Management und Qualitätssicherung.

    Die DKR geben bezüglich der Nebendiagnosenkodierung dies explizit vor:

    PD003a Nebendiagnosen
    Die Nebendiagnose ist definiert als:
    „Eine Krankheit bzw. Störung oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”
    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten bzw. Störungen interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Somit sind Nebendiagnosen auch bei den psychiatrischen Fällen zu kodieren (auch Z-Diagnosen), wenn ein entsprechender Aufwand betrieben wurde. Es ist daher keine Kann-Entscheidung, ob man es macht oder nicht.

    Wohin sich das System entwickelt kann ja gar nicht abschließend beurteilt werden. So rate ich doch dringend, allgemeingültig sich an die Inhalte der DKR zu halten. Ich verweise abschließend noch mal auf oben eingestelltes Zitat.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:
    Das Entgeltsysteme der Psychiatrie ist kein DRG-System wie in den somatischen Häusern, wo das Entgelt auch von den Haupt-/Nebendiagnosen abhängt. In unserem Fach ist eine korrekte und vollständige Erfassung der OPS entscheidend.

    Woher haben Sie denn diese Information? Meines Wissens erscheint die Version 1.0 des Entgeltsystems erst Ende des Jahres 2012. Allenfalls Mitarbeiter des InEK könnten bereits vorher wissen, wohin die Reise geht. Aber erstens auch erst wenn valide Daten vorliegen, wodurch sich die Kosten unterscheiden (frühestens Anfang 2012, weil dann erst die Kostendaten der Kalkulationshäuser und einigermaßen brauchbare Kodierungsdaten der anderen Häuser vorligen) und zweitens werden diese Mitarbeiter kaum autorisiert sein, Auskünfte darüber zu erteilen.

    Auch wenn sich vermutlich ein Großteil der Kosten über den OPS verteilen wird, sehe ich keinen Grund, warum nicht auch aufwändig behandlungsbedürftige Nebendiagnosen in das System einfließen werden.

    Im Übrigen halte ich von einer Kodierung rein nach Erlösgesichtspunkten nichts. Kodiert wird unter Berücksichtigung der Kodierrichtlinien, was an Diagnosen und Prozeduren vorlag bzw. durchgeführt wurde und dokumentiert ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Beiträge. Ich kann die Einschätzung von Herrn Selter und Herrn Schaffert nur unterstützen. Insbesondere ist , wie Herr Schaffert oben erwähnt hat, die Plausibilität der Kodierungsdaten wichtig. Die Kodierung der Kalkulationshäuser muss sozusagen \"repräsentativ\" für alle 17b Einrichtungen sein.
    Ich bitte daher alle Beteiligten - sowohl im eigenen Interesse. als auch im Gemeininteresse - jeden klar dokumentierten Aufwand entsprechend der Kodierrichtlinien zu kodieren.

    Vielen Dank

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Schönen guten Tag Frau Rah

    es geht allerdings nicht nur um Kalkulationhäuser. Auch wenn das Haus kein Kalkulationshaus ist, sollten spätestens 2012 die Daten in der Qualität denjenigen entsprechen, die 2013 dann zur Abrechnung führen.

    Budgetneutrale Einführung hieß in der Somatik (und es gibt keinen Anlass davon auszugehen, dass es in der Psychiatrie anders sein wird) , dass das nach der bisherigen Methode kalkulierte Budget durch die prognostizierte Leistungsmenge - und dann sind das eben nicht mehr Behandlungstage, sondern die sich aus der Eingruppierung ergebenden Berwertungsrelationen - geteilt wird. Dieses ergibt den Krankenhausindividuellen Abrechnungswert, der für die Abrechnung mit den jeweils im IST angefallenen Bewertungsrelationen multipliziert wird.

    Wenn ich in 2012 zu grosszügig kodiere und daher auch zuviel prognostiziere, sinkt einerseits mein Abrechnugswert, andererseits werden mir Leistungen aus der IST-Abrechnung herausgestrichen und ich verliere Erlöse.

    Natürlich könnte man jetzt denken, dann kodiere ich in 2012 zu wenig, wenn ich in 2013 dann \"richtig\" ( = mehr ) kodiere, steigt mein Budget.

    Das ist zwar prizipiell richtig, ich zweifel aer nicht daran, dass es wie damals in der Somatik eine Regel geben wird, das Mehrerlöse aus Upcoding vollständig auszugleichen sind.

    Also mein Resumee: 2012 ist möglichst realistisch zu kodieren!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    vielen Dank für die grundsätzliche Darstellung.
    Ich habe dieses Thema angeschnitten, da ich im Kontakt mit anderen Psychiatrien immer wieder feststelle, dass versucht wird, \"strategisch\" zu kodieren. Meine vorsichtigen Versuche, die Konsequenzen daraus zu erklären (so wie sie es hier explizit beschrieben haben), scheinen nicht so richtig auf fruchtbaren Boden zu fallen.
    Auch wenn ich mich und andere wiederhole: Wichtig ist realistisch und eben \"homogen\" zu kodieren, im Sinne der konsequenten Anwendung der DKR durch Kalkulations- und Nicht-Kalkulationshäuser, da sich ja die Bewertungsrelation aus den Daten der Kalkulationshäuser ergeben und genau diese ja in die Berechnung des krankenhausindividuellen Abrechnungswert eingeht.
    Ausserdem wird es ja vermutlich auch eine Konvergenzphase geben, in der Häuser mit vergleichsweise hohem krankehausindividuellem Abrechrechnungswert (resultierend aus einem \"ungünstigem\" Verhältnis zwischen Budget und Summe der Bewertungsrelationen) an einen landes- oder gar bundeweiten Basisfallwert nach unten angeglichen werden.

    Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo zusammen!

    Das habe ich auch nicht gesagt. Korrekt ist meine Aussage, daß die Entgelte ab 2013 von den OPS, und nicht von den Nebendiagnosen abhängen werden.

    Die jetzigen Regelwerke für die Abrechnung dienen mir als einziger vorhandener Hinweis auf die voraussichtlich 2013 gültigen Regelwerke. Woher haben Sie Ihrerseits das Wissen, daß bis dahin die Nebendiagnosen eine abrechnungsrelevante Rolle spielen werden?

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo lieber Kollege TicTac,
    der eindeutigste Hinweis findet sich in den Kodierrichtlinien, in denen beschrieben wird, wie und vor allem dass man Nebendiagnosen zu kodieren hat.
    Lieb Grüße,

    B. Gohr

    PS: Wie kommen Sie eigentlich jeden Morgen zur Arbeit? Gibts inzwischen Schneefräsen? ;)

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.