- Offizieller Beitrag
...und ich habe gerade einen Fall einer Klinik zum 2. Mal begutachtet, wo diese darauf besteht, dass eine postoperative Wundheilungsstörung in ihren Verantwortungsbereich gehört (war alles lege artis). Es ist wohl klar, dass nach Fallzusammenlegung hier eine höhere Gesamtvergütung resultiert. Ich rate hier der Versicherung dies gerichtlich klären zu lassen, falls die Klinik weiterhin darauf besteht.