Fallzusammenführung - Komplikation

    • Offizieller Beitrag

    ...und ich habe gerade einen Fall einer Klinik zum 2. Mal begutachtet, wo diese darauf besteht, dass eine postoperative Wundheilungsstörung in ihren Verantwortungsbereich gehört (war alles lege artis). Es ist wohl klar, dass nach Fallzusammenlegung hier eine höhere Gesamtvergütung resultiert. Ich rate hier der Versicherung dies gerichtlich klären zu lassen, falls die Klinik weiterhin darauf besteht.

  • Hallo zusammen,

    ich stelle das erstinstanzliche Urteil hier zur Verfügung. Auf den \"üblichen\" Internetseiten ist es (noch) nicht veröffentlicht. Erneut weise ich darauf hin, dass es nicht rechtskräftig ist und durch Berufung angegangen wird.

    Meine Rechtsauffassung deckt sich mit diesem Urteil. Dies bedeutet natürlich, dass eine Zusammenlegung auch dann vorzunehmen ist, wenn sich dadurch eine höhere Vergütung ergibt.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    liest sich ja spannend, aber leider haben Sie den Text da beendet, wo das Gericht anscheinend allgemeingültige Aussagen zur Wertung Komplikation und Unterschied zur Nebenwirkung Arzneimittel macht. Das wäre ja noch spannend gewesen.
    Zum eigentlichen Thema bin ich der Meinung, dass es hier nicht auf ein \"schuldhaftes\" also fehlerhaftzes Handeln ankommt, sondern auch durchaus übliche Komplikationen nach Eingriffen (Behandlungen) zur FZ führen können.
    Typische Probleme wie Hämatome und Infektionen nach Op´s sind nach meiner Auffassung ausreichender Grund für eine FZ, wenn sich der Pat. an die hoffentlich dokumentierten oder allgemein gültigen Verhaltensregeln gehalten hat.
    Wenn er jedoch seine Thromoseprophylaxe nicht einhält, die ambulante verbandwechsel- und Vorstellungstermine ignoriert oder es sich um eine mögliche Komplikation der GRunderkrankung auch ohne Intervention des Krankenhauses handelt, dann fält dies nicht in den Verantwortungsbereich.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Dr. Neiser,

    ich teile Ihre Meinung. Letztlich sehe ich sie auch in dem Urteil bestätigt.
    Im letzten Abschnitt auf Seite 6 mit der Ausnahme Onkologie - eben dieser Fachbereich ist davon ausgenommen und das deshalb dieser Zusatz in der FPV steht, weil er eben bei anderen Bereichen nicht gilt

  • Guten Morgen zusammen,

    und gleich eine Entschuldigung von mir. Da hab ich wohl die letzte Seite vergessen. Ich hoffe, Sie erlauben mir, diese Ergänzung hier in Schriftform zu erledigen, da es sich nur noch um wenig Text handelt:

    \"...führung zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob das KH die Komplikation zim Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung verschuldet hat. Nach alledem hat die Beklagte die Rechnung zu Recht aufgrund einer FZ gekürzt. Die Klage ist daher abzuweisen.\"

    Ich denke, die Meinungen gehen da immer noch sehr auseinander. Viele KH haben wohl immer noch Angst mit einer FZ wg. Komplikationen gleich noch ein Schadensersatzfaß mit aufzumachen. Von daher ist dieses Urteil nach meiner Auffassung ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Ich gebe Ihnen Recht - Hr. Dr. Neisser - dass \"patienteninduzierte\" Komplikationen nicht zu Lasten des KH wirken sollten. Allerdings fürchte ich, dass das für die Beteiligten schwer zu belegen sein wird. Der Patient wird ja in der Regel nicht freiwillig zugeben, dass er geschlampt hat.

    Und noch an Hr. Simon (nur der Ordnung halber): es ist nicht der gesamte Fachbereich Onkologie ausgenommen sondern nur unerwünschte Nebenwirkungen von Chemo-Therapeutika.

    Schönes Wochenende!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,
    das Urteil hat einen kleinen Schwachpunkt.
    Wenn mir als KH nur ein Pauschalbetrag bis zur festgelegten Verweildauer feststeht, dann darf ich den Patienten aber auch bis zu dieser Verweildauer behandeln und beobachten, um bei Komplikationen frühzeitig eingreifen zu können. Das wird aber vom MDK, respektive den Kostenträgern verwehrt.
    Der Anreiz auf zu frühe Entlassung kommt mittlerweile sicher nicht vom KH sondern von den Kostenträgern. Also sollten diese auch das Risiko tragen.
    Aber das ist nur meine Meinung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    schon wieder ich...

    So wie Sie argumentiere ich gegenüber dem KK Mitarbeiter auch...
    Meist höre ich dann leider... wir können nicht anders.... §39...
    Mit Logik hat das meiner Meinung nach lange nichts mehr zu tun... aber das ist auch meine private Meinung.

    Die Kasse hat hier einen Vorteil, aus ex post Sicht lässt sich so manche Forderung leicht aufstellen. Wenn in Gutachten aber gefordert wird, dass trotz verstärkter Schwellung (post-op.) und entsprechend intensivierter Maßnahmen eine Entlassung in den ambulanten Bereich möglich gewesen wäre weil das ja alles normal ist und im ambulantem Sektor behandelt werden könnte.... hätte.... wenn... aber....

    Wenn aber der Patient genau wegen dieser Problematik entlassen wird und ambulante Versorgung z.B. auch über das Wochenende scheitert, dann soll auch das KH die dumme Institution sein???

    Mich würde mal interessieren, ob zu solchen Problematiken schonmal jemand geklagt hat (Entlassung auch mit starker Schwellung weil ambulant behandelbar (ex Ante Sicht)) oder ob es Urteile hierzu gibt.


    Schönes Wochenende! :sonne:

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    gibt es eigentlich zur genannten Problematik WA wg. Komplikation weitere Urteile oder ist dies bisher das einzig bekannte Urteil.

    Besten Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallöchen,

    außer \"meinem\" Urteil gibt es noch den zuvor schon bekannten Gerichtsbescheid des SG Dresden, das Sie hier einsehen können. Auch in diesem Fall ist eine Berufung vor dem LSG anhängig!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    besten Dank, schade ist, dass wohl eine höchstrichterliche Entscheidung auf sich warten lässt.
    Das Leben könnte so schön sein ;-.) Schönes Wochenende!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal