1:1 Behandlung allgemein

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich der Kodierung von 1:1 Betreuung. In unserer Klinik wird ein Patient bei der Besichtigung einer Wohneinrichtung durch eine Psychologin und eine Pflegekraft begleitet, er befindet sich in Intensivbehandlung mit folgenden Merkmalen akute Selbstgefährdung, akute Fremdgefährdung sowie Gesetzliche Unterbringung. Die gesamte Unternehmung dauert ca. 9 Stunden.

    Kann hier eine Kodierung durch z.B. 1:1 Betreuung der Pflegekraft in höhe von 9 Std erfolgen, sowie eine Kodierung von 21 TEs durch Arzt/Psychologe oder darf nur eine Berufsgruppe die TEs abrechnen? Ich bin diesbezüglich etwas verwirrt und wäre für Anregungen sehr dankbar. Falls dieser Sachverhalt bereits an anderer Stelle diskutuert wurde, würde ich mich ebenfalls über einen Hinweis freuen.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Schöne Grüße
    AM108

  • Hallo AM108,

    derartige Maßnahmen werden bei uns als TE i. S. von Hilfekoordination kodiert. Da dies aber meist bei Patienten mit Regelbehandlung vorkommt, sind wir bisher noch nicht auf diese Problematik gestoßen. Dennoch würde ich es aus meiner Sicht als TE im Rahmen einer Intensivbehandlung kodieren, da 1:1 Behandlung bei uns eher als akute Maßnahme zur Abwendung der der Selbst- und/oder Fremdgefährdung betrachtet wird.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo AM108,

    auch bei uns, würde die Kodierung folgendermaßen aussehen:
    21 TE für Psychologe und 9 Std 1:1 Betreuung für den Begleiter(Pflege).
    Ich gehe davon aus, dass im Regelfall auch einen Besichtigung einer Wohneinheit von einer Person (Psychologe, Sozialdienst usw. ) durchgeführt wird. Die zweite Person ist zur Begleitung/Betreuung. In deinem Fall erfüllt es durch die beschriebenen Parameter der Intensivmerkmale die Vorraussetzungen und ist somit eindeutig.
    Für mich stellt sich eher die Frage, wenn der Patient so Intensiv eingestuft ist wieso geht man dann zu einer Besichtigung einer Wohneinrichtung.

    Schönen Gruß
    Space Alex

  • Hallo allerseits,

    Vielen Dank nochmal für die hilfreichen Anregungen, bei der Besichtigung der Wohneinrichtung handelt es sich um einen Vorstellung in einer Nachsorgeeinrichtung, die nach Auskunft des Psychologen so erfolgen muss. Da ich selbst jedoch der Berufsgruppe der Betriebswirte angehöre, bin ich sehr dankbar wenn mich jemand bezüglich der Dringlichkeit eines solchen Termins aufklärt, falls es sich um ein Missverständnis handelt. Leider bin ich noch ziemlich neu in der Thematik und besitze deshalb ein relativ geringes med. Hintergrundwissen.

    Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag.

    AM108

  • Hallo AM108,

    der Beschreibung nach sollen gleichzeitig 9-640.01 (1:1-Betreuung, mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag) und Therapieeinheiten für 9-614.1x kodiert werden.

    M.E ist es nach den Vorgaben des Kodes 9-640 nicht möglich für die 9 Stunden beides zu kodieren. In dem Hinweistext steht geschrieben:

    Zitat

    1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut.

    Es steht nicht zusätzlich bei angewandten Verfahren . Aus meiner Sicht heißt es, dass mit diesem Satz die Therapieeinheiten und die 1:1-Betreuung getrennt sind, also entweder TE oder 1:1.

    Deutlich wird es bei den Vorgaben zu der Zeitberechnung:

    Zitat

    Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden.

    Wie es Frau E. Rath erwähnt, wird die 1:1-Betreuung (9-640) bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung verwendet. Wenn die Psychologin für die Unternehmung TE berechnet, kann die Pflegekraft die gleiche Zeit nicht als 1:1-Betreuung (aufgrund akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung) angeben. Das erscheint nicht so ganz plausibel.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Schönen guten Tag TWak,

    das sehe ich anders.

    Zitat

    1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut.

    Dieser Satz sagt für mich ja gerade aus, dass die 1:1 Betreuung eben nicht nicht andere Verfahren ausschließt, sondern diese zusätzlich, das heißt für mich unabhängig davon, durchgeführt werden können. Ihre unterschiedliche Interpretation der Wörtchen \"zu\" und \"bei\" finde selbst ich etwas zu spitzfindig.

    Zitat

    Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-641) angerechnet werden.

    Das ist auch nicht der Fall, denn die TE-Zeit wird für den Psychologen, die 1:1 Zeit für die Pflegekraft angerechnet.

    Auch Inhaltlich sehe ich bei der beschreiebenen Kodierung genau das abgebildet, was nach meiner Ansicht mit den Kodes auch abgebildet werden soll. Aufgrund seiner akuten Gefährdung benötigt der Patient eine ständige Betreuung. Der Besuch der Nachsorgeeinrichtung in Begleitung des Psychologen hat einen therapeutischen Aspekt, der in diesem Zeitraum eben zusätzlich zur ständigen Betreuung stattfindet. Die Abbildung der Betreuung durch die Pflegekraft als 1:1 Betreuung und des Aufwandes des Psychiaters als TE halte ich persönlich nach dem derzeitigen OPS für absolut sachgerecht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,

    ich finde die Interpretation von Herrn Schaffert gut nach vollziehbar, wenn man \"aufgewendete Zeit\" eben auf den jeweiligen Mitarbeiter bezieht und damit bzgl. des personellen Aufwandes kodiert. Obige Kodierung ist aber nur dann korrekt, wenn auch wirklich diese \"Arbeitseilung\" Therapie / 1:1 Betreuung so stattgefunden hat.

    Freundliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Schönen guten Tag Herr Rah,

    ich denke das eigentliche Problem der Psych OPS ist die mangelnde Definition und Abgrenzung untereinander.

    Einerseits ist das meines Erachtens in der Psychiatrie auch schwierig, weil es sich um ein deskripitves Fach handelt, in dem eben nicht der Laborwert entscheidet, sondern eine mehr oder weniger definierte Symtomatik. Hier gibt es einfach erhebliche Grauzonen.

    Andererseits ist die mangelnde Abgrenzung aber auch ein Problem der Strukturen und Formulierungen im OPS. Wenn in die Therapieeinheiten-Kodes so Formulierungen aufgenommen werden wie: \"im Aufwand vergleichbare Verfahren\", dann ist hier der freien Interpretation natülich Tür und Tor geöffnet. Oder kann mir jemand anhand des OPS-Textes eine klare Abgrenzung erläutern, worin sich die 1:1 Betreuung und Therapieeinheiten eindeutig unterscheiden. Ich glaube, dass es hier noch viele unterschiedliche Bilder in den Köpfen der Beteiligten gibt, was nun was ist. Von einer einheitlichen Kodierung sind wir da noch Meilenweit entfernt. Und das finde ich ein erhebliches Problem, wenn wir in zwei Jahren tatsächlich das darauf basierende Entgeltsystem einführen wollen/sollen/müssen!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne eine Frage von früher nochmal aufgreifen:

    Die 2:1 (und 3:1) Betreuung sind aus dem OPS verschwunden. Wie wird vorgegangen, wenn 2 oder 3 Personen einen Patienten intensiv betreuen?

    Bedeutet die Streichung der 2:1 (und 3:1) Betreuung, dass diese sehr personalintensiven Prozesse nicht mehr kodiert werden sollen (bzw. nur noch als 1:1)?

    Oder wird dann eben 2mal oder 3mal eine 1:1 Betreuung kodiert bzw. die Zeit entsprechend verdoppelt oder verdreifacht?

    Mir scheinen beide Alternativen unzulässig. Da schon in 2010 nicht zwischen 2:1 und 3:1 unterschieden wurde und es nur 2 zeitliche Unterteilungen gab, scheint
    es nicht um die Zahl der beteiligten Mitarbeiter zu gehen, sondern darum, dass überhaupt eine intensive Betreuung eines einzelnen Patienten erfolgte.

    Meine Interpretation wäre also, unabhängig von der Zahl der beteiligten Mitarbeiter immer nur eine (1) 1:1 Betreuung zu erfassen.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NV!
    Darüber habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen und bin zum gleichen Ergebnis wie Sie gelangt.
    Solange wir keine Informationen durch entsprechende Gremien/Institutionen haben, sollten wir uns an den Wortlaut des OPS-Katalogs halten - und wie Sie mMn treffend formulierten - entsprechend nur eine (1) 1:1-Behandlung erfassen.

    Auch wenn ich Ihnen nicht weiterhelfen konnte...

    Viele Grüße,

    Benjamin Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.