Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kodierung von 1:1 Betreuung. In unserer Klinik wird ein Patient bei der Besichtigung einer Wohneinrichtung durch eine Psychologin und eine Pflegekraft begleitet, er befindet sich in Intensivbehandlung mit folgenden Merkmalen akute Selbstgefährdung, akute Fremdgefährdung sowie Gesetzliche Unterbringung. Die gesamte Unternehmung dauert ca. 9 Stunden.
Kann hier eine Kodierung durch z.B. 1:1 Betreuung der Pflegekraft in höhe von 9 Std erfolgen, sowie eine Kodierung von 21 TEs durch Arzt/Psychologe oder darf nur eine Berufsgruppe die TEs abrechnen? Ich bin diesbezüglich etwas verwirrt und wäre für Anregungen sehr dankbar. Falls dieser Sachverhalt bereits an anderer Stelle diskutuert wurde, würde ich mich ebenfalls über einen Hinweis freuen.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Schöne Grüße
AM108