Hallo liebes Forum,
wer kann mit helfen bei folgendem Problem: Patientin mit insulinpflichtigen Gestationsdiabetes entbindet in 38. Schwangerschaftswoche. Bei dem sonst gesunden Neugeborenen haben wir die Z83.3 als ND abgerechnet. Es bestand ein Gesundheitsrisiko des Neugeborenen durch den Gestationsdiabetes der Mutter und der damit entstandene Aufwand der mit der Überwachung (mehrmalige BZ-Messungen, das Kind wurde im Wärmebett über Monitor überwacht) einherging, sollte doch auch abgebildet werden. Der Gutachter schreibt die ND Z83.3 ist nicht zu kodieren, denn eine diabetische Fetopathie wurde ausgeschlossen im Rahmen der postnatalen Versorgung des Neugeborenen (OPS 9-262.0). Außerdem würden lt. Einleitung des Kapitels XXI in der ICD10 Z-Diagnosen nur dann kodiert werden, wenn sie ausschließlich Anlass der stationären Behandlung waren. Das Gesundheitssystem wurde nicht wegen Z83.3 in Anspruch genommen, benötigt wurde Entbindungspflege für Mutter und Kind. Welche Argumente könnte ich entgegen bringen. Vielen Dank für eure Antworten. LG