Z83.3 als Nebendiagnose

  • Hallo liebes Forum,

    wer kann mit helfen bei folgendem Problem: Patientin mit insulinpflichtigen Gestationsdiabetes entbindet in 38. Schwangerschaftswoche. Bei dem sonst gesunden Neugeborenen haben wir die Z83.3 als ND abgerechnet. Es bestand ein Gesundheitsrisiko des Neugeborenen durch den Gestationsdiabetes der Mutter und der damit entstandene Aufwand der mit der Überwachung (mehrmalige BZ-Messungen, das Kind wurde im Wärmebett über Monitor überwacht) einherging, sollte doch auch abgebildet werden. Der Gutachter schreibt die ND Z83.3 ist nicht zu kodieren, denn eine diabetische Fetopathie wurde ausgeschlossen im Rahmen der postnatalen Versorgung des Neugeborenen (OPS 9-262.0). Außerdem würden lt. Einleitung des Kapitels XXI in der ICD10 Z-Diagnosen nur dann kodiert werden, wenn sie ausschließlich Anlass der stationären Behandlung waren. Das Gesundheitssystem wurde nicht wegen Z83.3 in Anspruch genommen, benötigt wurde Entbindungspflege für Mutter und Kind. Welche Argumente könnte ich entgegen bringen. Vielen Dank für eure Antworten. LG

  • Guten Morgen,
    ein altes Problem. Ich hatte im Januar 2010 folgende Frage ans DIMDI gestellt:

    Zitat

    Sehr geehrtes Klassi-Team,
    angeregt durch Differenzen mit dem MDK möchte ich Sie um eine Auskunft bzgl. des o.g. ICD-Codes bitten. In unserem Klinikum werden häufig Kinder von diabetischen Müttern entbunden. Auch wenn kein Syndrom gemäß ICD P70.- vorliegt, erfolgt häufig eine mehrtägige Monitorüberwachung auf der pädiatrischen Intensivstation.
    Wir kodieren in diesen Fällen als ND den o.g. Code Z83.3. Der MDK ist der Auffassung, dass wegen des für Z80-Z99 aufgeführten Gruppenexklusivums ein Code aus Z00-Z13 zu verwenden sei und schlägt Z03.8 oder Z13.1 vor.

    Unserer Auffassung nach kann mit dem Exklusivum nur gemeint sein, dass neben einem Code aus Z00-Z13 nicht zusätzlich Z83.3 für den selben Sachverhalt kodiert werden darf. Wenn der Zustand, wie hier, jedoch spezifischer mit Z83.3 als mit einem Code aus Z00-Z13 zu verschlüsseln ist, so ist nur Z83.3 anzuwenden.

    Der MDK-Logik folgend könnten Codes, für die ein Exklusivum genannt ist, grundsätzlich nicht verschlüsselt werden. Dies widerspricht unserer Auffassung nach der ICD-Logik.

    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

    Im Juni wurde ich um etwas Geduld gebeten, auf Nachfrage im Dezember nochmals. Bisher habe ich leider keine Antwort erhalten.

    Übrigens empfiehlt der Kodierleitfaden der GKIND ebenfalls die Kodierung der ND Z83.3 in diesen Fällen.

    Viele Grüße,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Morgen,

    .........


    Sorry, ist wohl mein Morgen. Hier war ich wohl auf dem komplett falschen Pferd.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von DRG-Rowdy:
    Aufgrund der Akte (würde ich Ihrer Schilderung so entnehmen) wurde überprüft, ob eine Z83.3 vorlag. Aufgrund der Diagnostik, wurde die ND ausgeschlossen.


    Wieso sollte Diagnostik die Z83.3 ausschließen? Der Diabetes ist zweifelsfrei in der Familienanamnese des Neugeborenen gegeben:

    Zitat


    Original von bruni:
    Patientin mit insulinpflichtigen Gestationsdiabetes entbindet in 38. Schwangerschaftswoche.

    Bitte mal Z83.3 in die Suchfunktion eingeben....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Leonhardt, hallo Forum,

    gibt es bereits eine Antwort auf die DIMDI- Anfrage von 2010?

    Zitat MDK-Gutachten: " Bei dem Kind wurden postpartal mehrfach Blutzuckermessungen durchgeführt, die unauffällig waren. Auch sonst zeigte das Kind keine klinischen Auffälligkeiten im Sinne einer Folgeerscheinung des mütterlichen Gestationsdiabetes.

    Somit ist für das Neugeborene ein Überwachungsaufwand zu bestätigen, eine Erkrankung/ Gesundheitsstörung wurde jedoch nicht festgestellt. In diesem Fall ist eine Schlüsselnummer aus Z03.0 bis Z03.9 zu verwenden, konkret Z03.8"

    Der MDK begründet diese Kodierung mit der DKRD002 ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen (was für HD gilt, gilt auch für ND).
    Aber genau diese DKR besagt auch: "können spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus Z03*)

    Meiner Meinung nach ist Z83.3 spezifischer als Z03.8 und somit als ND für den oben geschilderten Sachverhat zu wählen.

    Unser Fall ist aus 2009 (3 Widersprüche). Ich weiß das die Z83.3 seit 2011 nicht mehr erlösrelevant ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand Lust seine Meinung zu sagen?

    Vielen Dank und eine angenehme Restarbeitswoche.

  • Guten Morgen,

    Z83.3 ist spezifischer ist Z03.[0-9].

    Wenn beides 2009 nicht entgeltrelevant gewesen wäre hätten Sie dies wahrscheinlich auch gelesen.
    Durch die von das Kassen beantragte Abwertung des Z83.3 (siehe Vorschlagsverfahren zu 2012) ist das Thema seit 2012 obsolet.

    Gruß

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin