Hallo,
wer kann mir zum Thema Anzahl der Beatmungsstunden weiterhelfen?
Fall: Die stationäre Aufn. der Pat. erfolgte initial im Bild einer globalen kardialen Dekompensation mit Dyspnoe NYHY IV.
Die während des stationären Aufenthaltes der Pat. zunächst auf der ITS begonnene und nach Verlegung auf unsere Pneumologische IMC fortgeführte nichtinvasive Beatmung war bei Vorliegen einer akuten respiratorischen Insuffizienz indiziert.
Unstrittig ist, dass bei der Patientin die Indikation für eine Masken-beatmung bestand (S3-Leitlinie zur Therapie der akuten respiratorischen Insuffizienz). Die nichtinvasive Beatmung bei der intensivmedizinisch versorgten Patientin wurde anstelle der sonst üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt. Die Länge der beatmungsfreien Intervalle hängt dabei von der respiratorischen Situation und Toleranz der Therapie ab.
Lt. DKR 1001 h beginnt die Berechnung der Dauer der nichtinvasiven Beatmung zu dem Zeitpunkt, an dem die Maskenbeatmung einsetzt und endet nach einer Periode der Entwöhnung (im konkreten Fall von der Maskenbeatmung) nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation, die nur retrospektiv festgestellt werden kann.
Sind die beatmungsfreie Intervalle gemäß DKR 1001h mit einzubeziehen? Oder kann man in diesem Fall nur die tatsächlichen Beatmungsstunden zählen?
Über Antworten oder Hinweise würde ich mich sehr freuen.