Abrechnung der Ziffer 4 GOÄ

  • Liebes Forum,

    ich brauche da noch einmal etwas Argumentationshilfe! Ein Radiologe rechnet die für uns erbrachten Leistungen bei stationären Patienten über die GOÄ ab. Er berechnet uns in jedem Fall die Ziffer 4 mit der Begründung "Aktenstudium", kombiniert mit der Ziffer 1. :?:

    Ich kann nirgends die rechtfertigung der Ziffer 4 als Analogleistung für ein Aktenstudium finden. ?(

    Ist das gerechtfertigt? :S

    Vielen Dank!

    E. Christians

  • Hallo Findus 45,

    schwieriges Thema. Der Radiologe sollte Ihnen einmal erklären, ob er tatsächlich eine Akte liest oder z.B. Fremdaufnahmen befundet.

    Rein vom Leistungstext lässt die Ziffer 4 keine Analogberechnung für das Aktenstudium zu. Schaut er sich Fremdaufnahmen an, so ist die Leistung sowieso nicht gesondert berechnungsfähig (siehe, GOÄ, Allgemeine Bestimmungen der Stahlendiagnostik, Punkt 4).

    Als Ablehnungsgrund zur Abrechnung 1 und 4 sagt mein Kommentar, dass diese Ziffern nicht zusammen in einer Sitzung abgerechnet werden können, wenn sich die Bestandteile der Legende (Anamnese, Beratung, Fremdanmnese) an ein und dieselbe Person richten.

    Ich würde testweise einmal die 4 streichen und abwarten, mit welcher Begründung der Radiologe die Ziffer erstattet haben möchte. GOÄ-konform ist die Analog-Abrechnung nicht.

    MfG

    ruesay

  • Hallo FIndus,

    sehe ich genauso.


    Beschluss des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer Berechenbarkeit der GOÄ Nr. 4 neben Nr. 1 GOÄ (6. Sitzung vom 21. Mai 1996)
    Die Nrn. 4 und 1 der GOÄ sind nicht nebeneinander berechenbar, wenn sich sämtliche Bestandteile der Legenden zu den Nrn. 1 und 4 (Anamnese, Beratung, Fremdanamnese, Unterweisung) an ein und dieselbe Person richten, wie dies zum Beispiel der Fall ist bei Mutter und Kleinkind oder Betreuer und schwerstkommunikationsgestörten Patienten. In allen anderen Fällen ist die Nebeneinanderberechenbarkeit möglich.

    Im Kommentar zur GOÄ vom Deutschen Ärzte-Verlag wird angemerkt, dass in dieser Begründung die Motivation des Gesetzgebers zum Ausdruck komme, besonders aufwendige Fremdanamnesen und Besprechungen mit Bezugspersonen abzugelten.

    Ich würde sie auch erstmal streichen.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Ein Radiologe rechnet die für uns erbrachten Leistungen bei stationären Patienten über die GOÄ ab. Er berechnet uns in jedem Fall die Ziffer 4 mit der Begründung "Aktenstudium", kombiniert mit der Ziffer 1.

    Mr. Spock würde sagen "Faszinierend"

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch