Liebes Forum,
ich brauche da noch einmal etwas Argumentationshilfe! Ein Radiologe rechnet die für uns erbrachten Leistungen bei stationären Patienten über die GOÄ ab. Er berechnet uns in jedem Fall die Ziffer 4 mit der Begründung "Aktenstudium", kombiniert mit der Ziffer 1.
Ich kann nirgends die rechtfertigung der Ziffer 4 als Analogleistung für ein Aktenstudium finden.
Ist das gerechtfertigt?
Vielen Dank!
E. Christians