• Was genau ist der Unterschied zwischen R55 und R40.2? bei beiden fällen sind die Pat. oft kurz bewußtlos. Wann nehm ich welchen da ja bei R40.2 bewußtlosigkeit ona inkludiert ist?

  • Guten Tag blaubaerchen,

    schauen Sie doch bitte mal was unter R55 Synkope und Kollaps als Exkl. steht: u.a. Bewusstlosigkeit o.n.A. (R40.2).

    Auch Ihnen noch einen sonnigen Montag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Nein, dass heißt es nicht.

    R55 = Synkope und Kollaps
    R40.2 = Koma

    Die Frage ist, welche der beiden Diagnosen vom behandelnden Arzt gestellt wird. Die müssen Sie dann kodieren. Medizinisch gesehen liegen grundlegend verschiedene Sachverhalte vor.

    Grüße
    AnMa

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ...und beides steht in Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind. Das bedeutet, dass letzlich die Ursache der jeweiligen Symptomatik zu verschlüsseln ist, wenn bekannt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • ok mal ganz genau

    einweisungsgrund bewußtlosigkeit am wahrscheinlichsten durch überdosierung von antidepressiva. kam im rettungswagen aber wieder zu sich. welchen kode nehm ich?

    wenn synkope da steht nehm ich die auch aber auf neuro steht das meistens so im arztbrief

  • Schönen guten Tag Blaubärchen,

    da empfehle ich mal einen Blick in die Kodierrichlinien:

    Zitat von DKR 1619k

    Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer mit der Vergiftung in Zusammenhang stehenden Manifestation (z.B. Koma, Arrhythmie), ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

    Beispiel 1:
    Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

    Hauptdiagnose: R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet
    Nebendiagnose(n): T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag Herr Vollhardt,

    das kommt darauf an:

    Zitat von DKR 1916k Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen


    Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

    Wenn ein Kleinkind versehentlich aus der elterlichen Schnapsflasche trinkt, würde ich das so verschlüsseln. Da Alkohol jedoch ansonsten eher nicht irrtümlich eingenommen wird, gilt die

    Zitat von DKR 0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)


    Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10–F19 - vierte Stelle „.0“ zugewiesen, gegebenenfalls - zusammen mit einem weiteren vierstelligen Kode aus F10–F19 (siehe Beispiel 1). Sofern die akute Intoxikation (der akute Rausch) der Aufnahmegrund ist, ist sie (er) als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,