Eine Frage zur Abrechnung. Es geht um Dialysezugänge. Eine Shunt (AV-Fistel) Neuanlage ist ein ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie. Eine Revision, egal wie aufwändig, soll nach bisheriger Auskunft ausschließlich stationär abrechnungsfähig sein. Das heißt, jeder Patient mit einer Operation an einem Shunt mit Funktionsstörungen oder Verschluß muß stationär behandelt werden, auch unabhängig von der Narkoseart.
Unsere Dialysepatienten sind durch ihre vielfältigen Arztkontakte häufig unwillig, wegen eines manchmal auch nur kleinen Eingriffes eine Nacht im Krankenhaus zu verbringen. Häuftig gehen die Patienten dann auch gegen ärztlichen Rat, was ich gut verstehen kann.
Die Frage:
Ist es tatsächlich so, daß eine Shuntrevision ambulant nicht abrechnungsfähig ist?
Vielen Dank schon mal.
MfG
A. Brüning