Aufwand für die Kodierung der Blutungsanämie - Ausschlussdiagnose

  • Hallo werte Forumsmitglieder,

    ich benötige Ihre Meinung.

    Vorliegend geht es um ein Kind, welches mit blutigen Durchfällen stationär aufgenommen wurde.

    Primär lag ein erniedrigter Hb-Wert vor, differentialdiagnostisch wurden großes Blutbild, die Retikulozyten und Eisen bestimmt. Bei Zunahme der blutigen Stühle, weiterem deutlichem Abfall des Hb-Wertes und Ausschluss einer infektiösen Ursache (soweit als möglich) erfolgte die Verlegung unter der Verdachtsdiagnose einer Darmblutung (z.B. Meckel-Divertikel). Es erfolgte keine Blutgruppenbestimmung oder Bereitstellung von Konserven.

    Die Anämie wurde als Blutungsanämie eingestuft und kodiert. Seitens des MDK wird eingewandt, dass diesbezüglich kein Aufwand bestand, eine alleinige Kontrolle der Hb-Werte rechtfertige die Kodierung nicht.

    Können nach Ihrer Meinung die differentialdiagnostische Untersuchungen (Diff-Blutbild, Retikulozyten, Fe) als Aufwand für die Blutungsanämie anerkannt werden?

    Oder trägt die Argumentation, dass diese Untersuchungen auf andere Formen von Anämien abzielen und damit allenfalls als Aufwand für solche anderen Anämieformen gelten, so sie denn vorliegen sollten? ?(

    Diese Sichtweise würde die Kodierung von Erkrankungen ausschließen, bei denen es sich um sogenannte Ausschlussdiagnosen handelt und die keinen weiteren therapeutischen oder pflegerischen Aufwand verursachen.

    Ich bitte um Ihre Meinung

    Vielen Dank!

    Medman2

  • Moin,

    Zitat

    differentialdiagnostisch wurden großes Blutbild, die Retikulozyten und Eisen bestimmt.

    das reicht m.E. aus. Es ist ja Unsinn, den Aufwand der Differentialdiagnostik nicht der auslösenden Ursache zuordnen zu wollen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo medman2,

    es wurde "erweiterte Diagnostik" der Anämie durchgeführt mit dem Ergebnis : Blutungsanämie

    Ich würde die Blutungsanämie kodieren :thumbup:

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo,

    seit neuesten hat der MDK bei uns die Streichung der D62 oder der D50.0 für sich entdeckt. Am Beispiel der Blutungsanämie macht er dies so:

    "Ein meist kurzfristiger bzw. vorübergehender Abfall des Hämoglobin-Wertes ist nicht zwingend Zeichen einer Blutungsanämie oder eines Eisenmangels, sondern insbesondere perioperativ ein typischer und nahezu unermeidbarer Nebeneffekt begleitender Infusionstherapien mit Verdünnung des Blutes (gut ersichtlich am Hämatokrit-Wert).
    weiter
    Unter einer akuten Blutungsanämie versteht man eine Blutarmut, die infolge eines akuten Blutverlustes (Verletzungen GI-Blutungen, perioperativ) aufgetreten ist.
    Abnorme Laborwerte allein begründen keine ND gemäß DKR D003 = D62 entfällt.
    dann weiter Eisengabe sei keine Therpie einer Blutungsanämie!
    Die fragliche Blutungsanämie (Abfall des HK-Wertes postoperativ deutet vorwiegend auf Verdünnungseffekt als Ursache des erniedrigten Hb-Wertes hin s.o.!) hat hier zu keinem Ressourcenverbrauch geführt. Bluttransfusionen erfolgten nicht.

    Patientin 1948 geboren,Vulva Ca, Vulvektomie und inguinale Lymphonodektomie bds, Hb vor OP 10,4, danach 7,7!, MCV vorher 105 MCH 35 nach der OP 102 und 32!++ Gabe von Ferrlecit i.v und Plastulen.

    Problem: Kann diese Behandlung für eine akute Blutungsanämie stehen? Brauche ich zum Beweis für eine Eisenmangelanämie wirklich das Ferritin ???? (das wäre nämlich die Konsequenz bei allen schwangeren die nach der Geburt Plastulen bekommen!!)

    Was denken sie ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Attila

  • Hallo,

    siehe SEG 4 Kodierempfehlung

    An die MUSS sich der MDK halten...

    Nachtrag: MUSS im Sinne von: Es ist mir kein Fall bekannt, wo der Gutachter des MDK gegen die Kodierempfehlung der SEG IV entschieden hat...

    Grüße

    Gal

    2 Mal editiert, zuletzt von Galaxius (19. März 2013 um 15:06)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    an die MUSS sich der MDK halten...

    Nein, muss er nicht. Das sind nur Empfehlungen ohne bindenden Charakter. Aber natürlich sollte man dies in Widerspruchsschreiben erwähnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Nebenbei bemerkt hat der Gutachter offensichtlich so einiges an der Labordiagnostik nicht begriffen: egal ob Blutung oder Verdünnung, der Hk fällt bei einem Hb-Abfall in beiden Fällen mit- probieren Sie's einfach aus: nehmen sie den Hb-Wert (in g/dl) mal 3,1, und Sie landen relativ genau beim Hk (in Prozent) - und zwar unabhängig davon, ob Ihr Patient eine Blutungs- oder eine Verdünnungsanämie hat. Das Verhältnis von Hb zu Hk kann also keinesfalls zur Differentialdiagnose zwischen Blutung und Verdünnung herangezogen werden.

    leicht bewölkte Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo,
    manche Gutachter sagen aber, dass Sie sich aufgrund interner Anweisungen an die SEG-4-KDEs halten müssen, auch wenn sie selber anderer Ansicht seien.
    Insofern wären die KDEs dann nicht für das System, wohl aber für den MDK in manchem Bundesland bindend, denn Dank des Föderalismus gibt es hier wohl auch differente interne Vorgehensweisen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch