Abschlagszahlung

  • Liebes Forum,

    wenn ein Patienten vor Erreichen der uGvD verstirbt, muss dann auch ein Abschlag bezahlt werden? Unser System rechnet keinen Abschlag, doch die Kasse hat die Rechnung zurückgeschickt mit dem Verweis, dass von unserer Seite kein Abschlag berechnet wurde.

    Vielen Dank

    KoNa

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    prinzipiell wird hier auch der Abschlag fällig. Es gibt DRGs, bei denen die Entlassart "Tod" triggert (z. B. W60Z). Hier ist aber keine UGV definiert. Welche DRG mit welcher Liegezeit war es?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag,

    wenn ein Patienten vor Erreichen der uGvD verstirbt, muss dann auch ein Abschlag bezahlt werden?


    Ja!

    Zitat von § 1 Abs. 3 FPV

    (3) Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage einschließlich des im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen ersten Tages mit Abschlag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen.


    Außer der Verweildauer und der nicht-Verlegung gibt es keine weiteren Kriterien, die diese Regelung einschränken.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    prinzipiell wird hier auch der Abschlag fällig. Es gibt DRGs, bei denen die Entlassart "Tod" triggert (z. B. W60Z). Hier ist aber keine UGV definiert. Welche DRG mit welcher Liegezeit war es?

    DRG B02C, Liegezeit 2 Tage.

    Das System berechnet ja normalerweise automatisch Ab- oder Zuschläge. In diesem Fall wurde nichts berechnet. Die Kasse fordert einen Abschlag ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn alles korrekt in Ihrem KIS eigegeben wurde und dieses richtig funktioniert, müsste der Abschlag generiert werden. Entweder Eingabe- oder Sotwarefehler.

  • Ein freundliches Hallo an alle Teilnehmer.

    Als absoluter Neuling im Kodiergeschäft, muß ich mich gerade mit der mittleren Verweildauer auseinander setzen.

    Pat. wird von KH A ins KH B verlegt,mittlere VWD nicht erreicht, daher Abschlag für KH A. Besagter Pat. wird aus KH B nach Hause entlassen. Auch hier wurde die mittlere VWD nicht erreicht. Muss KH B jetzt auch einen Abschlag hinnehmen, obwohl Entlassung nach Hause erfolgt ist und keine Rückverlegung in KH A.

    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

    Es grüßt Euch vom Isarstrand

    Crazynurse

  • Hallo,
    ja es ist für KH B auch ein Abschlag fällig - FPV §3; Abs. 2 - es sei denn die Behandlung im KH A war kleiner 24 h.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    das Thema Verlegungsabschlag lässt mich nicht los.
    Meine heutige Frage: Pat. wird von KH A ins KH B zur neurologischen Frühreha/Phase B verlegt.
    Muss KH B mit einem Verlegungsabschlag rechnen, wenn die Entlassung in eine weiterführende Reha/Phase C vor erreichen der MVWD erfolgt? Welche Konsquenzen hat es, wenn die Entlassung regulär nach Hause erfolgt?

    Liebe Grüße

    Crazynurse

  • Hallo Crazynurse,

    die Phase B NFR wird nach Fallpauschalen ( bewertet und unbewertet) vergütet und wird zudem in den meisten Bundesländern der akut stationären Behandlung zugeordnet. Daher aus meiner Sicht die Verlegungsabschläge. Bei der Verlegung in die Phase C erfolgt die Verlegung in eine Rehabilitationsbehandlung, die nicht nach DRG sondern nach Tagespauschalen vergütet wird. Zudem ist die Phase C keine akut stationäre Behandlung mehr, sondern wie gesagt eine Rehabilitation.
    Den Sachverhalt kann man sicherlich auch noch komplizierter und in schöneren Worten ausdrücken(nur ich nicht), inhaltlich läufts aber so.

    Viele Grüße,


    C. Steff

  • Hallo Crazynurse,

    unabhängig davon, wie die Entlassung erfolgt ist, muss Krankenhaus B Abschläge hinnehmen, weil eine Zuverlegung aus Krankenhaus A erfolgt ist.

    Viele Grüße,


    C. Mertens

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte bezüglich des Zahlbasisfallwertes eine Frage! Waren in dieser Größe auch schon die Zu- und Abschläge für Lang- bzw. Kurzlieger enthalten? Bzw. der Ausbildungszuschlag? Existieren Zahlbasisfallwerte auch nach Beendigung der Konvergenzphase? Da ja ab jenem Zeitpunkte die Landesbasisfallwerte obligatorisch sind. Lässt sich ein rechnerischer Zusammenhang zwischen effektivem Case-Mix und dem Zahlbasisfallwert herstellen?

    Fragen über Fragen! Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Marlies Sterns