Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
für eine Rückmeldung zu folgender Konstellation ( aus 2010) wäre ich dankbar:
Stationäre Aufnahme einer betagten Patienten mit einem Spontan - Quick von 8 %. Aus Sicherheitsgründen sollte die Patientin überwacht werden. Im weiteren Verlauf Entwicklung einer Bradyarrhytmia absoluta bei vorbestehendem chronischen Vorhofflimmern und Implantation eines VVI - SM.
Kodiert wurde als Hauptdiagnose die T45.5 = Vergiftung durch Antikoagulanzien. Diese Hauptdiagose führt den Fall in die Fehler - DRG 901D.
MDK - seitig wird die D68.30 als korrekte Hauptdiagnose angesehen, der Fall würde sich dann in der DRG Q02C abbilden.
Bei Aufnahme der Patientin lagen keine Blutungskomplikationen o.ä. im Sinne einer hämorrhagischen D68.30 vor, so das ich diese Hauptdiagnose für falsch halte und eher die D68.4 in diesem Fall einschlägig sein könnte.
Dennoch sprechen meiner Auffassung nach auch Argumente für die Kodierung der T45.5.
DIe Einleitung zum Kapitel XIX des ICD inkludiert Überdosierungen der benannten Substanzen. Bei der Patient waren vor der stationären Aufnahme letztmalig mehrere Wochen vorher im ambulanten Bereich die Gerinnungsparameter bestimmt worden. Seitdem erfolgte die Marcumar - Gabe nach starrer Vorgabe ohne Verlaufskontrolle. Somit liegt meiner Auffassung nach eine Überdosierung vor, da die zugeführte Menge nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Der MDK argumentiert nun, das gem. DKR 1917d der krankhafte Zustand angegeben werden müsse.
Ist die T45.5 als Hauptdiagnose zu halten?
Grüße aus dem Münsterland
Stephan Wegmann