Hallo zusammen,
als Neuling möchte ich gleich ein Kodierproblem zur Diskussion stellen. Zu diesem Thema gibt es bereits ähnliche Foreneinträge; leider können diese die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse nicht lösen.
Folgende Konstellation:
Ein 17-jähriger Jugendlicher wird nach einer Party mit 2,4 ‰ eingeliefert. Bei Aufnahme ist er soporös bzw. nicht ansprechbar. Er wird dann intensivmedizinisch überwacht.
Wir haben dann folgendermaßen kodiert:
HD: R40.1 und ND: T51.0.
Wir berufen uns bei unserer Kodierung auf Kodierrichtlinie 1916k, Beispiel 1.
Der MDK möchte nun die Kodierung folgendermaßen ändern:
HD: F10.0
Begründung des MDKs:
Die Kodierrichtlinie 1916k ist bei dieser Konstellation nicht anwendbar. Der MDK verweist hier auf „irrtümlicher Einnahme“ oder „unsachgemäßer Anwendung“. Der Alkohol wurde hier lt MDK nicht irrtümlich eingenommen (z.B. Kleinkind bedient sich an Schnapsschrank der Eltern). Zudem liegt auch keine unsachgemäße Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung) vor. Vielmehr ist in diesem Fall die DKR 0501e anzuwenden und somit die F10.0 als HD zu kodieren.
Ich würde mich über mögliche Lösungsansätze sehr freuen. Vielen Dank
Herzliche Grüße