Die Sekundärschlüssel für die Weichteilschäden entsprechen für mich dem Akutereignis.
Demnach würde ich dem Gutachter recht geben. Es könnte jedoch ferner die T81.8 als ND kodiert werden.
Die Sekundärschlüssel für die Weichteilschäden entsprechen für mich dem Akutereignis.
Demnach würde ich dem Gutachter recht geben. Es könnte jedoch ferner die T81.8 als ND kodiert werden.
Hallo,
die Tatsache, dass sich eine Hautnekrose entwickelt hat, ist hier ausreichend für die Annahme eines drittgradigen Weichteilschadens.
Dieser liegt u.a.bei schwerer Hautquetschung oder subkutanem Decollement vor, und von einer dieser Schädigungen ist ja auszugehen, wenn es nach geschlossener Fraktur zu einer Hautnekrose kommt. Also, da anderenorts klassifiziert, scheidet der unspezifisches Kode R02 aus.
Beste Grüße
Guten Tag zusammen,
die Klassifikation des Weichteilschadens nach Fraktur bleibt
aus verschiedenen Gründen diskussionsfähig.
So gibt es unterschiedliche Einteilungen, zum anderen
ist nirgendwo definiert, wann die Klassifikation zu erstellen ist.
Jeder Chirurg kennt die Hilfkonstruktionen I°bis II° oder II° bis III°.
Umfassend ist die Bezeichnung I° bis III° - dann macht man nichts falsch.
Aber ernsthaft:
Herr Bartkowski hat recht, wenn er implizit Rückschlüsse zur Wertung
von der Endausprägung des Schadens vornimmt. Nur dies lässt eine korrekte
Bewertung zu. Ausnahme denkbar: der Weichteilschaden wird durch falsches Verhalten
des Betroffenen vertieft. Wenn bei problemlosen Verhältnissen eine Fraktur
weiter belastet wird, vertieft sich jeder Weichteilschaden - aber dann wird man
als Chirurg mit einem vertieften (schwereren) Weichteilschaden konfrontiert.
Folge auch dann ist der Weichteilschaden entsprechend zu klassifizieren.
Fazit für mich: Weichteilschaden ist retrospektiv zu klassifizieren, es stellt keine
"Momentaufnahme" dar.
Denkbare reale Ausnahme: es erfolgt eine OP, dann wäre zu prüfen, ob nicht Nekrose
als OP-Komplikation eingetreten ist.
Gruß
P. Host
P.S.
Gerade bei Fersenbeinfrakturen ist bekannt, dass sich der echte Weichteilschaden
erst im Verlauf demaskiert. In den Urzeiten der Fersenbeinchirurgie (vor etwas mehr als 15-20 Jahren)
hat man so manches Desaster erlebt, wenn man zu früh operativ tätig wurde.
Vielen Dank für die schnellen und konstruktiven Antworten.
Alles anzeigenHallo AnMA,
ein geschlossener WT-Schaden Grad II nach Tscherne und Östern liegt bereits vor, wenn ein Kompartment-Syndrom vorhanden ist.
Auch stützt die Graduierung (I. bis III. Grades) Ihre Auffassung nicht. Dass, Ihrer Theorie folgend, ein vollständiges Kompartment-Syndrom nicht mit Grad III zu kodieren ist, sondern ggf. mit Grad I, wenn nicht auch eine tief kontminierte Schürfung vorhanden ist (s. Grad II), ist nicht sinnvoll.
Viele Grüße
Medman2
Hallo, medman2,
Hallo, Forum,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie ein manifestes Kompartment durch indirektes Trauma ohne Schädigung der epifaszialen Weichteile immer als WT-Schaden III° + T79.6* klassifizieren würden ?
Grüße
AnMa
Hallo,
ich habe da auch eine Frage. Ist ein postoperatives Kompartment nach initialer Frakturversorgung als WTS III° anzusehen oder ist der Zustand bei Aufnahme II° für die Kodierung massgeblich?
Hallo,
ich habe da auch eine Frage. Ist ein postoperatives Kompartment nach initialer Frakturversorgung als WTS III° anzusehen oder ist der Zustand bei Aufnahme II° für die Kodierung massgeblich?
Hallo,
Kleine Nachfrage - hat jemand eine Meinung dazu?
Hallo Herr Horndasch,
eigentlich geht es um die Einteilung geschlossener Frakturen. Damit wäre der Zustand bei Aufnahme maßgeblich.
Gruß
B.W.
Hallo Leute,
eine Frage zu den Weichteilschaden Dokumentation.
Die ICD DIMDI Hinweisen fordern auf die Einteilun nach Tscherne und oestern, wo und wie dokumentiert
ihrdas, habt Ihr ein Extra Formular dafür?
Hinw.:
Bei den Schlüsselnummern S81.84!-S81.89! erfolgt die Einteilung des Weichteilschadens nach Tscherne und Oestern. Kodiere jeweils zuerst die Fraktur (S82.-) oder die Luxation (S83.-)."
Danke und Grüße im Voraus.
Med_Doku