Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Krankenkasse weist eine DRG-Abrechnung, Rechnungsdatum 04.04.2013, also heute vor 2 Wochen genau, per DTA einfach an das Krankenhaus zurück und informiert das KH mit einem Schreiben schriftlich, dass der Fall aufgrund vorliegender Informationen bearbeitet wurde und sie der Meinung sei, dass eine vollstationäre Behandlung nicht nachvollziehbar sei. Der Fall sei beim MDK angezeigt.
Vom MDK hat das KH bis heute keine Information bzw. eine Prüfanzeige erhalten.Darf die Kasse in diesem Fall die Rechnung abweisen? Mit welcher Begründung?
Vielen Dank,
nails