Hallo Mr. Sonnenschein,
es fehlen in Ihrer Liste noch das Vorliegen \"offensichtlicher Schreib- oder Kodierfehler\" (darum kann man schön streiten) und das Wort \"ausnahmsweise\" (was nach meinem Verständnis ein regelhaftes oder auch häufiges Vorgehen ausschließt).
Ich finde, es fehlt in der Urteilsbegründung an Klarheit beim Thema \"MDK\":
Ist eine Rechnung noch nicht \"von der KK geprüft\" solange das MDK-Verfahren läuft? - Das würde Änderungen an der Rechnung bis zum Ende des MDK-Verfahrens zulassen. Mit dem bereits erwähnten Problem, dass MDK-Prüfärzte (Begehung) sich auch bei uns regelmäßig weigern, Nachkodierungen in ihr Gutachten aufzunehmen - andererseits aber gerne mal zu unseren Lasten den Prüfauftrag ausweiten. Hier ist von \"Waffengleichheit\" leider keine Rede.
Die umgedrehte 6-Wochen-Frist gilt auch nur für bezahlte Rechnungen. Sind teilbezahlte Rechnungen nun bezahlt oder nicht bezahlt?
Manche KK kürzen die Rechnungen von MDK-Fällen und zahlen erstmal nur den \"unstrittigen\" Teil. Aber auch Nicht-Prüffälle werden von manchen KK nur teilweise bezahlt. Bleiben also teilbezahlte Rechnungen von der 6-Wochen-Sperre ausgenommen?
Man könnte dann zumindest einen positiven Aspekt an dem Urteil finden:
die Motivation mancher KK an einer fristgerechten und vollständigen Zahlung könnte gesteigert werden.
Grüße - NuxVomica