Hallo Herr Breitmeier,
das mit dem Verfassungsbruch waren nicht nur die von Ihnen Genannten, wobei ich das bzgl. der DKG nicht weiß. Da gab es auch Sozialrichter, mithin Äußerungen aus berufenem Munde, die die Entscheidungen des 1. Senats als verfassungswidrig erachtet haben.
Verfassungskonformität in Frage stellen oder Verfassungsbruch konstatieren, mag Gerichten zustehen.
Wenn jedoch ein höchstes Gericht dem Gesetzgeber "Begünstigung" vorwirft (B 1 KR 23/16 R, R-Nr. 35), mithin ein strafrechtlich relevantes Verhalten, ist das jenseits des Zulässigen und zeigt, wes Geistes Kind man vor sich hat.
Viele Grüße
Medman2