Neues vom BSG / LSG

  • Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Und deshalb hoffe ich und wünsche mir, dass solche Regelungen eher zu einer Versachlichung der Diskussion führen würden. Aber ich denke, das kann ich unter der Rubrik \"FrommerWunsch\" abhaken.

    Noch einen schönen Tag!

    Hallo Herr Bauer,
    warum denn so pessimistisch? Wenn wir klare Regelungen haben, dann können wir darüber zwar lamentieren, aber letztendlich weiss jeder woran er ist und kann sich entsprechend wappnen.
    Ich denke an so klare Regeln wie FZL wg Partitionswechsel,. Rückverlegungen etc.
    Es sollte nur von vorneherein klar sein. Und dann sollte sich auch ejder daran halten.
    Ich kann mir da einen kleinen Seitenhieb an die Kassenseite zur Regelung der 300 Euro-Frage nicht verkneifen.
    (jetzt haben Sie wieder einen frei :d_zwinker: )

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich kann mich hier nur meinen Kollegen MB anschließen, verstehe auch die Argumentation von Herrn Horndasch recht gut. Gerade die praktische Frage nach den Kodierungen nach oben wird sich stellen (was ist eine eine offensichtliche Fehlkodierung?) und ist so allgemein gehalten, dass da jeder alles reininterpretieren kann, auch wenn ich als KK-Mensch das Urteil naturgemäß mehr begrüße als die KHs.

    Ich schließe mich da an - den KHs, mit denen man gut zusammenarbeiten kann, wird man (= auch wir) da mehr Verständnis entgegenbringen als denen, die bisher eine Verweigerungshaltung eingenommen haben.

    Einen kleinen Seitenhieb erlaube ich mir auch als Neuling hier noch (nicht bös gemeint): die Einheitlichkeit der 300 € auf Kassenseite ist in der Tat nicht gegeben (Schande über uns). Sehr viel zielführender - neutral betrachtet!!! - wäre es, wenn es diese Aufwandspauschale beidseits gäbe... dann wäre der Sinn und Zweck dieser Regelung erfüllt.

    Ein schönes Weihnachtsfest und nix für ungut!

    Liebe Grüße

    clubfan

    Meine Äußerungen sind rein privater Natur und nicht für meinen Arbeitgeber! Sie sind eine eigene Meinung!

  • Zitat


    Original von clubfan:
    Einen kleinen Seitenhieb erlaube ich mir auch als Neuling hier noch (nicht bös gemeint): die Einheitlichkeit der 300 € auf Kassenseite ist in der Tat nicht gegeben (Schande über uns). Sehr viel zielführender - neutral betrachtet!!! - wäre es, wenn es diese Aufwandspauschale beidseits gäbe... dann wäre der Sinn und Zweck dieser Regelung erfüllt.

    clubfan

    In diesem Fall würde ich auch eine 100%-ige Neutralität der begutachtenden Instanz voraussetzen! Dies ist derzeit in keiner Weise gegeben.

    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    In diesem Fall würde ich auch eine 100%-ige Neutralität der begutachtenden Instanz voraussetzen! Dies ist derzeit in keiner Weise gegeben.

    Hallo Forum,
    hallo Ordu Dr.!

    Stimmt. Genauso wie die fehlende Neutralität der jeweiligen Kodierer eines Krankenhauses bei Rechnungslegung.

    Gleicht sich das dann nicht wieder aus?
    Vielleicht sollte man nicht alle Gutachter und Kodierer über einen Kamm scheren...

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Hallo Herr Dr. Ordu und Forum,

    das sehen wir aus KK-Sicht ebenso. Was glauben Sie, wie wir fluchen, wenn es MDK-Begehungen gibt, aus denen man richtig rauslesen kann, dass der Gutachter und der Arzt zusammen studiert haben oder der Gutachter eher auf der Seite des KHs steht. Da werden ja teilweise sogar die Kodierrichtlinien verletzt - zum Nachteil der Kasse!

    Sie sehen das genau andersrum. So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein.

    Wobei ich klar sagen muss: solche Verallgemeinerungen mag ich grds. nicht. Ich habe bei einigen Gutachtern mein o.g. Gefühl, bei anderen eher nicht. So wie ich auch bei KHs unterschiedliche Gefühle habe - mit einigen kann man sachlich zusammenarbeiten, manche sehen eine KK nur als Feind bzw. als Melkkuh, die gefälligst zu zahlen hat und keine Kontrolle machen darf. Und ja, auch einige KK sind furchtbar - wenn eine Kasse nur prüft ohne Herz und vor allem ohne Hirn, kann ich die KHs verstehen. Andere Kassen prüfen sachgerecht (das heißt nicht, dass sie alles zahlen oder alles machen, was ein KH möchte).

    Im Endeffekt gibt es über all solche und solche - bei KKs, KHs und Gutachtern.

    Von daher, lieber Dr. Ordu, kann ich mit Ihrer pauschalisierten Aussage nicht wirklich viel anfangen, sondern halte sie für ziemlich polemisch.

    Trotzdem ruhige, frohe und besinnliche Festtage wünscht

    clubfan

    Zitat


    Original von Ordu Dr.:

    In diesem Fall würde ich auch eine 100%-ige Neutralität der begutachtenden Instanz voraussetzen! Dies ist derzeit in keiner Weise gegeben.

    Gruß
    Ordu

    Meine Äußerungen sind rein privater Natur und nicht für meinen Arbeitgeber! Sie sind eine eigene Meinung!

  • [quote]
    Original von clubfan:

    Von daher, lieber Dr. Ordu, kann ich mit Ihrer pauschalisierten Aussage nicht wirklich viel anfangen, sondern halte sie für ziemlich polemisch.

    clubfan

    [quote]

    Hallo clubfan,

    entscheidend ist die quantitative Komponente in meiner Aussage: Pauschalisierend wäre zu behaupten, dass die begutachtende Instanz zu 100% unneutral ist. Dies ist auch bestimmt nicht der Fall. Bei meiner Bemerkung geht es insofern nicht um eine pauschalierende Aussage, zumal die Forderung (100%-ige Neutralität) das Maximum darstellt und nie erreicht werden wird.

    Ebenso frohe Festtage
    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Codemaker:
    [quote]

    Stimmt. Genauso wie die fehlende Neutralität der jeweiligen Kodierer eines Krankenhauses bei Rechnungslegung.

    Fehlende Neutralität eines Kodierers ist natürlich genauso zu tadeln wie die fehlende Neutralität des Gutachters. Es gibt dennoch einen kleinen Unterschied: Der Gutachter ist an das Kodierverhalten des Coders nicht gebunden. Das Krankenhaus ist aber per Gesetz abhängig vom Urteil des Gutachters. Und wenn dieser nicht mal annährend neutral ist, dann hat das KH ein Problem: Sozialgerichtsverfahren dauern bekanntlich sehr lange und vor dem Gericht sind Sie in Gotteshand. Das wissen auch die Gutachter und die Gutachten mancher Gutachter sieht dann entsprechend aus.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu,

    die Variablen dieses Reizthemas sind allen hinlängst bekannt, möchte es daher nicht mehr vertiefen.

    Habe im Hinterkopf nur eine Lanze brechen wollen für einen mir und auch dem Forum bekannten GA des MDs, welcher in fairer Weise immer ein Auge auf die Aufwand-Kosten-Relation des KH hatte (schon zu BPflV-Zeiten) und auch in Widerspruchsangelegenheiten nie eine dem MD verallgemeinert nachgesagte absolute \"Allmachtstellung\" eingenommen hat.
    :i_respekt:

    Da er z.Z. gesundheitlich sehr angeschlagen ist, möchte ihm von hier aus eine bestmögliche Genesung wünschen und im Vorgriff schon einmal alles Gute für das kommende Jahr!

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

  • Hallo Forum, hallo Codemaker,

    da muss ich zwar spät (wegen Urlaub) aber doch noch mal nachhaken. Das DRG-System ist als pauschalierendes System nicht auf Fairness im Einzelfall ausgelegt. Das heißt, dass Gutachter einfach die Regularien (Kodierrichtlinien, ICD, OPS) buchstabengetreu prüfen müssen. Es gibt Unschärfen im System, aber ich denke, dass das INEK zumindest die groben Sachen, wie z. B.: die mangelnde Abbildung von hochkomplexen Fällen und Prozeduren mittlerweile ausgeglättet hat.

    Von daher liegt es nunmehr in der Natur der Sache, dass manche Fälle zu gering und manche zu hoch vergütet werden, pauschal eben. Sie werden es kaum zulassen, dass der MDK einen Fall \"der Fairneß halber\" geringer vergüten möchte, als es der Grouper nach der Kodierung vorgibt, nur weil das KH diesmal einen geringeren Aufwand hatt, oder?

    Ihren Genesungswünschen für den (unbekannten) MDK-GA schließe ich mich selbstverständlich an!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Moin,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:

    dass die Sozialgerichtsbarkeit sich die Beschleunigung des Verfahrens zum Steckenpferd erhoben hat, liegt natürlich auch an der expliziten Gesetzgebung, die z. B. eine Sechs-Wochen-Frist für die Einleitung einer MDK-Prüfung vorsieht. Und dass ein solches Beschleunigungsgebot natürlich nicht nur in eine Richtung funktionieren kann, ist auch klar, denke ich.

    Ich möchte hier noch einmal einhaken. Die 6-Wochen Frist bedeutet natürlich keinsfalls, das die Fälle nach 6 Wo abgeschlossen sind.
    Im Übrigen startet ja mit jeder KH-seitigen Neuberechnung auch eine neue 6-Wochenfrist.
    Insofern war bezüglich der Überprüfbarkeit der Fälle hier nie ein Nachteil für die Kassenseite gegeben.

    Wenn dann der MDK nach 8 Monaten eine falsche Kodiereung bemängelt, darf das KH jetzt diese nicht mehr überprüfen und die KH-seitige Fehlcodierung korrigieren?

    Zitat

    Bestraft werden alle jene Häuser, die den Kodiervorgang nach etlichen Jahren DRG-System noch immer nicht im Griff haben. Einigermaßen locker zurücklehnen werden sich jene, die im DRG-System schon lange angekommen sind.

    Auch wenn man ganz und gar dort angekommen ist, sind kleinere und größere Fehler möglich. Auch wenn die Prüfroutinen noch so eingefahren sind, bleiben leichte Unschärfen.

    Es dürfte mehr Kombinationsmöglichkeiten aus ICD und OPS geben als Sterne im Weltall, wer hier 100% ige Richtigkeit verlangt, überfordert alle Beteiligten.

    Und um noch mal meine Betroffenheit auszudrücken: Die gleiche Kasse, die dieses Urteil erwirkt hat, prüft bei uns Fälle aus dem Jahr 2005 und 2006 serienweise. Nach Auskunft der dortigen MA nicht freiwillig sondern als Order übergeordneter Leitungsgremien. Das macht mich ärgerlich.

    Gruß

    merguet