Moin,
der Punkt ist doch ein anderer:
Die Fehler bei der Kodierung, insbesondere bezüglich der Nebendiagnosen sind doch kein \"Fehlverhalten der KH\", sondern überwiegend der Komplexität des Systems geschuldet.
Ich greifge ausserdem meine alte Argumetation wieder auf:
Eien Kasse, die wegen 16 EK eine ZE-Prüfung einleitet, kann sich doch nicht darauf berufen, sie hätte es nicht geprüft, wenn gleich die korrekten 25 EK kodiert worden wären.
Dennoch wird die Kasse ab sofort die 300 Euro zurückweisen.
Das eigentlich ärgerliche an den jüngsten Gerichtsurteilen ist doch, dass das SG den KH mehr und mehr jede Irrtumsmöglichkeit abspricht.
Demnach können wir kaum nach Diagnosen oder Proz. nachmelden, ohne dass es zur Diskussion kommt, sei es wegen des Zeitpunktes oder um die Aufwandspauschale.
Man stelle sich vor: Ein Handwerker bemerkt einen Irrtum, da er nur 30 der tatsächlich verbauten 45 Steckdosen auf die Rechnung gesetzt hat. Der Kunde weist die Neuberechnung zurück, da er wg. Treu und Glauben sich auf die Angabe verlassen müsste.
Wohlgemerkt: an dem tatsächlichen Einbau der Steckdosen besteht kein Zweifel.
Man übersetze das Ganze in dei Schrittmacher / Defi Problematik und reibe sich staunend die Augen.
Gruß
merguet