Hallo,
durch die divergierende Rechtsprechung der Senate muss nach meinem dafürhalten der Große Senat angerufen werden.
Offensichtlich geht der 1.Senat davon aus das sich diese Problem, durch den Umstand das der Vorsitzende des 3. Senats das Haus verlässt, von selbst erledigt.
Keine befriedigende Situation für die von der Rechtsprechung abhängigen.