Abrechnung Begleitperson

  • Kann ich bereits 2003 die Begleitperson in Rechnung stellen oder wird diese erst im Jahre 2004 aufgenommen?
    Dann die Frage, wenn der Patient bei der Kasse 1 versichert ist und die Begleitperson bei Kasse 2, mit welcher Kasse rechne ich die Begleitperson ab?

  • Hallo Kutte,

    meines Erachtens kann man bei medizinischer Indikation die Begleitperson schon immer abrechnen. Diese Indikation muß aber aus dem Krankenblatt eindeutig herauszulesen sein, wenn man Ärger vermeiden will. Ansonsten wird wahrscheinlich nur die Abrechnung auf "Selbstzahlerbasis" funktionieren.

    In §11 Abs. 3 SGBV heißt es: "bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten."

    Daraus ergäbe sich eigentlich auch, daß die Leistung von der KK des Patienten zu bezahlen wäre. Ich würde bei einer derartigen Frage mal bei der KK anrufen. Zu einer derartigen Auskunft sind sie eigentlich verpflichtet.

    Viel Glück

    winterth

  • Hallo Forum,
    es kursiert ein "Abrechnungsleitfaden" ?( der Krankenkassen.
    Dort heißt es zum Thema "Begleitperson":
    "Die Abrechnung eines zusätzlichen Entgeltes für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson ist unzulässig."
    Ist hier ein weiterer "Streitfall" vorprogrammiert?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Guten Abend Forum,

    zum Stichwort "kursiert":

    "Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV, vom 20.01.2003."

    http://www.medinfoweb.de/drg/kassen_leitfaden_abrechnung.pdf

    oder hier
    http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…gsleitfaden.pdf

    http://www.krankenhaus-aok.de/m03/index.html

    http://www.krankenhaus-aok.de/m03/m03_01/

    Die AOK übernimmt allmählich die Informationsführerschaft und setzt einseitig Quasistandards. Eindrucksvolle Website.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Dr. Scholz,
    Sie haben vollkommen recht.

    Aber ist dem genannten Quasistandard nicht immanent, dass keine grossartigen Entgegnungen der Krankenhausvertretung zu vermelden waren ???
    Hat man sich i.S. der "Seelenmassage" auf ein Stillhalteabkommen geeinigt ? Warum glauben nur viele, dass dieser Abrechnungsleitfaden - als Kassenkonstrukt - der Weisheit letzte Antwort sei ?
    Weil wohl kein wirklicher Widerstand oder Hinterfragung entstanden ist.

    Daher absolut d´accord.
    Gruß
    B. Sommerhäuser


    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Admin:
    Aber ist dem genannten Quasistandard nicht immanent, dass keine grossartigen Entgegnungen der Krankenhausvertretung zu vermelden waren ???

    Guten Morgen Burkhard und Herr Scholz,

    hier nochmal die Stellungnahme der DKG zum Abrechnungsleitfaden.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo Forum,

    hier scheint eine mächtige Diskussion aufzukommen, obwohl das SGBV ziemlich eindeutig erscheint.

    Es muß wohl wieder das BSG entscheiden. Wann wagt eine Klinik diesen Schritt in einem eindeutigen Fall??

    Bei den Fallpauschalen/Sonderentgelten alter Prägung hat es immerhin bis zum Dezember 2001 gedauert, bis der Streit FP17.05 versus SE17.18 pro Krankenhaus geklärt wurde. Ein Streit, der seit 1996 existierte, obwohl die Vorberichte und Kalkulationen von 1995 die Entscheidung des BSG von 2001 vorwegnahmen.

    Mir scheint, hier kommt der gleiche Streit auf, der entstand, als einige BKKen in Berlin den §39 SGBV jahrelang zitierten, daß die Krankenkasse über die Notwendigkeit der stationären Aufnahme entscheidet, obwohl der wörtliche Text des §39 SGBV dem Krankenhausarzt diese Entscheidung zugesteht.

    Na dann wirklich viel Glück

    winterth
    16.4.03

  • Frage: Gibt es etwas neues zu diesem Thema \"Begleitpersonen\" für das Jahr 2005 besonders in Bezug auf die Neonatologie ? Die Frage tauchte jetzt bei uns auf, wäre dankbar für Hinweis. :d_gutefrage:

  • Hallo Forum,

    ich finde in diesem Zusammenhang noch viel spannender, was eine medizinisch Indikation zur Aufnahme der Begleitperson bedeutet. Gibt es dafür Definitionen.
    Darf der Krankenhausarzt das bescheinigen? Ist es bei gestillten Kindern obligat? Wie ist es bei 4 jährigen Kindern? Oder gar bei 12 jährigen? Auch die Aufnahme von Familienangehörigen von behinderten Erwachsenen ist nicht so ganz ohne: wenn diese dann die Pflege übernehmen, die die normale pflegerische Bestzung nicht hinbekommt, ist es dann \"medizinisch indiziert\"?

    Wenn jemand darüber mehr mitteilen könnte, würde mir das viel Klarheit bringen.

    Grüße aus Bielefeld

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)