Guten Morgen,
bei folgender Fallkonstellation bitte ich um Ihre Einschätzung.
Eine 76-jährige Patientin mit vorbekanntem myelodysplastischem Syndrom wird wegen unklarer Oberbauchschmerzen stationär aufgenommen. In der Gastroskopie zeigt sich eine submucöse Raumforderung im Bereich der Angulusfalte zu kleinen Kurvatur hin. Eine Biopsieentnahme war aufgrund der MDS bedingten Thrombozytopenie, 28.000 Thrombos, nicht zu verantworten. Es erfolgte deshalb zur weiteren Abklärung eine Endosonographie des Magens.
Die Nebendiagnose D69.58 ist meiner Meinung nach in diesem Fall zu kodieren, da ohne die Thrombopenie eine Endosonographie nicht durchgeführt worden wäre.
Der MDK argumentiert: "Das Krankenhaus gibt an, wegen einer Thrombozytopenie sei eine Punktion nicht möglich gewesen. Dies ist plausibel, eine nicht erfolgte Punktion ist aber keine Aufwand. Ein Aufwand ist es, etwas zu tun; nicht etwas nicht zu tun. Wenn das Krankenhaus eine Endosonographie durchführte,so zielte diese nicht auf die Thrombozytopenie, diese war dadurch weder zu bessern noch abzuklären; sie zielte auf die Frage nach einem Tumor. Somit kann die Diagnose der Thrombozytopenie nicht gesehen werden."
Hier bin ich momentan verwirrt. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
Gruß
Siegfried Stephan