Hallo Herr Wegmann,
es ist ein leidige Dikussion, Klageerfahrung kann ich diesbezüglich nicht beisteuern.
Die Vorstellung einer ausschließlich ambulanten Behandlung ist schon skuril. Da kommt jemand mit Thoraxschmerzen und dem V.a. Myocardinfarkt, der ambulant zu behandeln sein soll. Die vollständige Abklärung mit zweitem EKG und Troponin nimmt mindestens 6 Stunden in Anspruch. Welcher Vertragsarzt überwacht einen Patienten in seiner Praxis programmiert 6 Stunden.
Zunächst, ich bitte um Korrektur aus der Gemeinde, ist ja die ambulante Behandlung schon einmal nicht Aufgabe des Krankenhauses. Was soll man also machen. Ein erstes EKG und Troponin, eine nicht notwendige stationäre Behandlung konstatieren, den Patienten auf die weitere, ambulante Schiene setzen, mit der Empfehlung, die Angehörigen möchten bei einsetzendem Kammerflimmern (entsprechende Erklärung der Symptomatik sinnvoll) den Notarzt informieren? Eine ambulante Behandlung durchführen, die nicht zu den Aufgaben des Krankenhauses gehört, und in dieser Form auch nicht von niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt wird?
Eine Aufnahmeuntersuchung umfasst eine Anamnese, körperliche Untersuchung und im vorliegenden Fall ein EKG und u.a eine Troponinbestimmung. Die weitere EKG-Kontrolle und Troponinbestimmung nach sechs Stunden gehören nicht mehr zur Aufnahmeuntersuchung.
Sind die besonderen Mittel des Krankenhauses in diesem Fall erforderlich. Ich meine schon, denn bei V.a. Myokardinfarkt besteht die Notwendigkeit, unmittlbar eingreifen zu können. Das geht ambulant nicht. Schon die ad hoc Bestimmung des zweiten Troponinwertes dürfte ambulant ohne die besonderen Mittel des Krankenhauses Schwierigkeiten bereiten. Außerdem ist die Feststellung im Nachhinein, nachdem sich der V.a. Infarkt nicht bestätigt hat, nicht adäquat zur Beurteilung der Situation, die aus der ex-ante-Sicht zu bewerten ist.
Zudem haben wir auch noch das GAEP-Kriterium A11 (dringender V.a. myokardiale Ischämie). Nur ist der dringende V.a. Myocardinfarkt unzweifelhaft eine Indikation zur stationären Behandlung. Das sagt aber nicht, dass der -nicht dringende- V.a. Infarkt dies nicht ist. Vielleicht können die Befürworter des ambulanten Vorgehens darlegen, wie sie ihre Patienten in dieser Situationbehandeln würden (ambulante Schiene?), aber bitte auch unter Übernahme der Verantwortung.
Viele Grüße
Medman2