Guten Morgen,
scheint aber immer mehr KK-Praxis zu werden.
Die einen lehnen die Nachberechnung nach primärer Fehlbelegung als vorstationären Fall mit §7 Abs. 5 PrüfvV (hoffe der ist richtig, hatte gerade keine Zeit nachzusehen) ab. Die anderen das im GA keine Angaben zur Alternativabrechnung stehen, oder drin steht ambulant nicht austherapiert.
Der 1. genannte Grund, also eine generelle Nachberechnung nach Anschluss des Prüfvorgangs nicht möglich, haben wir auch schon bei nachträglichen Fallzusammenführungen gesehen.
1. Fall geprüft (positiv)
2. Fall erst (z.B. wg. fehlenden Brief etc) nach der Prüfung des 1. Falles kodiert
=> Fallzusammenführung (mit positiven Ergebnis für die Kasse)
aber von der Kasse abgelehnt, da keine Rechnungsänderung nach MDK-Verfahren möglich.
Gruß
S. Lindenau