Hallo Medicos,
wie war denn die Fragestellung der Krankenkasse?
@Hr. Berbuir: Kann der MDK die Auswahl der Unterlagen in der o.g. Weise verlagern? M.E. nicht. Ich denke, da muss der MDK schon präzisieren.
Wenn ich die Auffassung vertrete, dass die Beschreibung der Durchführung von vier mikrobiologischen Proben im Entlassungsbrief ausreichend ist und der MDK die Meinung vertritt, er benötige die Originalbefunde, stehe ich mit der langen Nase da.
Da gab es mal eine Entscheidung des BSG, dass der MDK anfordert und das KH prüft, ob es erforderlich ist. Aber die Entscheidung war vom bösen 3. Senat, soweit ich erinnere.
Viele Grüße
Medman2