Hallo miteinander,
unsere Beleger operieren einseitige Varizen (primäres Stripping) mit einer Übernachtung stationär, wenn der Patient angibt, zuhause nicht betreut zu sein, das Alter ist dabei egal.. Einige Kassen akzeptieren das mit vorheriger Kostenzusage nach entsprechendem Antrag. Bei manchen Kassen würden jedoch die Kostenübernahmeanträge nicht bearbeitet, daher wird vorher gar nicht angefragt. Die natürlich folgende MDK-Prüfung beurteilt nur den medizinischen Sachverhalt, so dass die Kasse dann die Zahlung verweigert.
Gibt es irgendwo Aussagen dazu, dass die fehlende häusliche Versorgung von den Kassen als Grund für stationär anerkannt werden muss? Wie weit muss sich der Arzt/der Patient bemühen, eine Betreuung zu organisieren? Wie soll das nachgewiesen werden? Mit zunehmender Anzahl älterer und jüngerer Singles dürfte sich diese Frage demnächst häufiger stellen.
Danke schon jetzt für Antworten!
Gruß, SB