Hallo zusammen,
wir haben von einer Weiterbildungseinrichtung die Nachricht bekommen das ab 2016 auch in den DRG- Häusern ein OPS für die Pflegestufe erfasst werden muss. Bisher galt dieser OPS ja nur für die Psychiatrie.
Laut Kapitelüberschrift aus dem OPS :
9-98 Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
Hinw.:Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung
würde ich spontan sagen gilt es immer noch nur für die Psychiatrie.
Weiß jemand genaueres?
MfG,
Belias