Hallo,
das mit der "Erforderlichkeit" des vormitternächtlichen Zeitraums sehe ich aber auch kritisch. Der Pat. hat sich doch in den wenigen Minuten nicht verschlechtert, also Bestand doch auch schon vor Mitternacht die Notwendigkeit der stat. KH-Behandlung. Man wusste es nur noch nicht.
Alleine das "Durchziehen" der Karte bei der Anmeldung kann es aber auch nicht sein.
Nicht jeder, der sich in der NA vorstellt, ist krankenhausbehandlungsbedürftig.
Und der §39 sagt "nach Prüfung durch das Krankenhaus" - und hier ist sicher nicht die Anmeldung gemeint.
Noch ein anderer Gesichtspunkt, der bei uns auch schon diskutiert wurde und in eine ähnliche Richtung geht: Pat. kommt in Notaufnahme; der Arzt stellt die Indikation zur stat. Aufnahme, die der Patient aber ablehnt. Ist der Zeitraum bis dahin dann stationär? Eine stationäre Aufnahme ohne Zustimmung des Patienten geht (in der Regel) doch nicht.
Gruß
B.W.