• Hallo zusammen,

    habe den nächsten Fall.
    Kasse/MDK lässt Fall hinsichtlich HD und Prozeduren prüfen.
    Jetzt kommt das Gutachten zu uns mit dem Ergebnis das HD und die Prozeduren richtig sind.
    Bei der Prüfung ist aber auch herausgekommen das eine ND nicht zutreffend ist.
    Dadurch Rückstufung von der PA15B in die PA15C.
    Meines Erachtens war das nicht Gegenstand der Prüfung und dadurch nicht relevant, oder?

    Gruß

  • Hallo Armada66,


    Eine Beschränkung der MDK-Prüfung auf den Prüfanlass besteht nicht. Eine Erweiterung des Prüfanlasses ist dem Krankenhaus anzuzeigen.

    Also alles richtig gelaufen, wenn im Gutachten steht, dass weitere Nebendiagnosen geprüft wurden.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Armada66,

    gründet in folgendem BSG Urteil vom 17.12.2013 Urteil.

    Jedoch hätte der MDK die Erweiterung des Prüfanlasses anzeigen müssen, damit das Krankenhaus die zur Klärung beitragenden Unterlagen nachreichen kann. Nachzulesen in den Umsetzungshinweisen der DKG vom 02.09.2014 Seite 16.

    HG
    klauss

  • Guten Abend,

    eine neue Anforderung gab es bei uns bisher noch nie. Es steht dann meistens immer erst in der Leistungsentscheidung der Krankenkasse.

    Die sagt dann oft Pech gehabt.

    So Feierabend jetzt.