Liebe Kollegen,
in der Verordnung zum Fallpauschalensystem steht in § 1 Abs. 3, dass die Verweildauer der Patienten darüber entscheidet, ob die FP der Haupt- oder der Belegabteilung zuzurechnen ist. Das für die Kodierung führende Kriterium ist aber doch die Hauptdiagnose oder irre ich mich hier ? Bisher habe ich diesen Passus nur für eine gemeinsame Erkrankung verstanden, die in zwei Abteilungen behandelt wird.
Beispiel: Elektive Aufnahme auf einer belegärztlichen Abteilung mit Leistenhernien-OP, Dauer 4 Tage, dann interne Verlegung zur Behandlung einer davon unabhängigen Zweiterkrankung in einer bettenführenden Hauptabteilung desselben Krankenhauses über 10 Tage. Die Inanspruchnahme stationärer Gesundheitsleistungen resultiert aus der OP, so dass ich bei dieser Konstellation die HD der belegärztlichen Abteilung zuschreiben würde, auch wenn die VWD in der Hauptabteilung länger ist.
Gibt es andere Meinungen hierzu ?
Danke und Gruß
Elrip