stationär/ambulant - mal wieder

  • Hallo Gemeinde,

    ich will ja nicht nur überall meinen mehr oder weniger ungeliebten Kommentar abgeben, deshalb stelle ich auch mal eine Frage ans Forum mit der Hoffnung auf zahllose schonungslos offene Kommentare:

    Das Thema wurde zwar in den verschiedenen Foren mehrfach angerissen, aber hinsichtlich zwei Faktoren (für mich) nie zufriedenstellend geklärt.

    1) Hat jemand eine justitiable Definition für "vollstationär" ?
    Ich kann nicht glauben, dass die Tagesfälle noch nie zu einem
    Urteil oder einer offiziellen Stellungnahme geführt haben, mit der
    man arbeiten kann.

    2) Hat schon jemand von Ihnen die Erfahrung gemacht, dass Kassen
    unter DRG-Bedingungen bei Tagesfällen eher meckern, weil der Erlös
    trotz Abschlägen teilweise deutlich höher ist als früher ein tages-
    gleicher Pflegesatz?

    Gruß aus NRW,


    ToDo ?( ?( ?(

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    um 11.04 wollten Sie sich noch zurückziehen und ein neues Pseudonym annehmen ???
    Die Antworten zu Top 2 stehen in den Newslettern des BGMS von Frau U.S. aus B.
    In Ihrem Sinne( auf Gemeinde bezogen)
    Amen!
    Daniela
    :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen: :besen:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Forum, schönen Tag Herr ToDo!

    zu 1.: Nach meinem Wissen gibt es für all die schönen Begriffe:
    vollstationär, teilstationär, vorstationär keine justitiablen Definitionen. Gerade da liegt ja das grosse Konfliktpotential zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.
    Eigentlich gibt es für meine Begriffe nur zwei mögliche Behandlungsformen in Krankenhäusern: stationär (mit mind. 1 Übernachtung) und ambulant.
    Nachdem für die ambulante Versorgung in den Krankenhäusern (noch) kaum Ermächtigungen vorliegen, hat man sich wohl vor einigen Jahren zu den sonderbaren Konstrukten der teil- und vorstationären Versorgung entschieden, ohne diese Begriffe für alle Seiten verbindlich und verständlich und ausreichend zu definieren.

    zu 2.: Tagesfälle sind prinzipiell im Fokus der Krankenkassen, da hier eigentlich generell unterstellt wird, dass diese Fälle auch ambulant "abgearbeitet" werden hätte können. Dass diese Tagesfälle unter den DRG-Bedingungen nun größtenteils deutlich über den früheren tagesgleichen Pflegesätzen liegen, impliziert ja geradezu, diese Fälle noch mehr zu "durchleuchten".

    Schöne Grüsse aus dem tropisch-warmen Süden (31 Grad):drink:


    F. Nusser
    Rosenheim

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]