krankes Neugeborenes im §301-Austausch

  • Sehr geehrte Forumisti,

    bezüglich der §301-Meldung von kranken Neugeborenen haben wir eine Bitte einer Krankenkasse erhalten, wir möchten doch unsere §301-Meldungen anpassen. Speziell geht es um Neugeborene die primär unauffällig und stabil sind, erst im Verlauf müssen diese zur Neonat verlegt werden (Entwicklung einer Infektion o. ä.). Wir hatten bisher mit dem Aufnahmetag auf der Neonat einen neunen Behandlungsfall "aufgemacht", die vorherige Zeit lief als gesundes Neugeborenes über die Mutter. Das soll wohl so nicht korrekt sein, im Dateianhang übersende ich einen Auszug aus unserer Kommunikation mit der Bitte, mir ggf. auch als pn mitzuteilen wie andere Häuser hier vorgehen.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Schönen guten Tag stei-di,

    auch für Neugeborene gilt: ein Aufenthalt, ein Fall! Wie in dem von der Kasse zitierten Auszug aus der Übermittlungsvereinbarung ist bei Neugeborenen auch erst mit Abschluss der Behandlung klar, um was für einen Fall (krankes oder gesundes Neugeborenes) es sich handelt. Das ist auch nachvollziehbar, da die Definition lt. FPV ja über die sich ergebende DRG stattfindet.

    Die Aussage, dass die aufnehmende Abteilung bei kranken Neugeborenen zwingend die Neonatologie sein muss, kann ich jetzt so allerdings nicht herauslesen und würde ja auch bedeuten, dass Kliniken ohne eigene Neonatologie nur gesunde Neugeborene abrechnen könnten.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden dann eine korrekte Fachabteilungshistorie beibehalten (erst Geb. und dann Neonat), selbst wenn es der Kasse nicht gefällt stellt dies den korrekten Behandlungsablauf (incl. der dazugehörigen Aufenthalten) dar. Die Kasse hätte gerne eine durchgehende Neonat-Meldung, die ist aber u. M. n. nicht korrekt.

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    Die wechselnde Fachabteilung im Sinne einer internen Verlegung ist korrekt.

    Was nicht ginge und was m.E. Auch Herr Schaffert meinte, wäre die Abrechnung von 2 Fällen. Da Sie von Aufenthalten schreiben, wollte ich das noch einmal unterstreichen: „Ein Aufenthalt, ein Fall“

    Wenn das Kind im Verlauf behandlungsbedürtig erkrankt, ist eine Abrechnung mit der Mutter für die gesunden Tage zuvor nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo, man beachte hier auch, dass ein gesundes Neugeborenes über die KV-Nummer der Mutter abgerechnet wird, ein krankes über die eigene (neu zu vergebende) KV-Nummer. Und nicht jedes Kind ist bei der Kasse der Mutter versichert. Das produziert auch die meisten Fehler im §301.....||

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Tag,

    die nachbenannten Regelungen sind bekannt und werden auch umgesetzt. Allerdings muss ich meinen ersten Beitrag korrigieren: Natürlich wird keine neuer Fall "aufgemacht" sondern wir haben einen Fachabteilungswechsel von Entbindungsstation auf die Neonat, beide Fachdisziplinen haben bekannterweise ja auch unterschiedliche §301-FA-Schlüssel. In dieser Verlegung sieht der Kostenträger ein Problem, auch wenn wir argumentieren, dass bestimmte behandlungsbedürftige Zustände sich erst "entwickeln" und deshalb in einem Behandlungsfall beide Fachabteilungen mit dem §301-Schlüssel enthalten sind. Nicht jeder kranke Neugeborene wird vom Anfang an auf der Neonat behandelt.

    MfG stei-di

  • Hallo Stei-die,

    Das ist noch mal eine gute Klarstellung von Ihnen. Dann verstehe ich allerdings den Wunsch der Kasse nicht. Ein Wechsel der FA im Verlauf aufgrund neuer medizinischer Umstände ist doch völlig normal.

    Ein schönes Wochenende,

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier