- Offizieller Beitrag
Sehr interessant: https://www.seufert-law.de/de/mandantenin…93e303cbfd.html
Hier auch:
Positiver Änderungsantrag bzgl. Möglichkeit zur rückwirkenden Klarstellung von OPS und ICD durch das DIMDI sowie Begrenzung des „wirtschaftlichen Alternativverhaltens"
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben noch zwei weitere interessante und positive Änderungsanträge beschlossen:
Das DIMDI soll durch eine Ergänzung in § 301 SGB V ermächtigt werden, bei Auslegungsfragen zu ICD- oder OPS-Schlüsseln Klarstellungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen zu können.
Ein Beispiel hierfür dürfte die Änderung des FAQ-Eintrags des DIMDI zum OPS 8-981/8-98b („Stroke Unit") sein. Hiermit hatte das DIMDI auf die verfehlte Auslegung dieser OPS durch das BSG reagiert.
Eine weitere Änderung betrifft die Frage von Fallzusammenführungen, § 8 Abs. 5 KHEntgG. Danach soll die FPV die Voraussetzungen für eine Fallzusammenführung abschließend regeln, auch im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Damit würde dem vom BSG und anderen Gerichten regelmäßig bemühten „wirtschaftlichen Alternativverhalten" zumindest im Rahmen der Fallzusammenführung der Boden entzogen werden.