Moin,
die Formulierung ist Gold wert. Umso spannender, welche konkreten Inhalte hinter diesen divergenten Rechtsauffassungen steht.
Die Klarstellung hängt also am BfArm, da möchte man gerne mal in den Sitzungen als Zaungast dabei sein...
Der Teufel steckt noch im Detail:
Im RS 526 schreibt die DKG
ZitatDer MDS hat die DKG heute per E-Mail darüber informiert, dass zur Klärung der aufgetauchten Streitfragen bei der Auslegung von Strukturmerkmalen das BMG das BfArM angewiesen habe, zu den im Begutachtungsleitfaden des MDS operationalisierten, streitigen Strukturmerkmalen kurzfristig Klarstellungen im OPS-Katalog vorzunehmen. Diese sollen mit der Veröffentlichung des OPS-Kataloges für 2022 rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt werden. Der MDS empfiehlt zwar, die entsprechenden OPS-Kodes weiterhin durch den Medizinischen Dienst zu prüfen, es sollen jedoch keine negativen Bescheide, die durch die umstrittenen Strukturmerkmale begründet sind, ausgegeben werden, bis die Klarstellungen des BfArM vorliegen.
Das wirft die Frage auf, ob dann negative GA zurückgehalten werden, bis sie möglich werden? Auch noch am 28.12.?
Das BfArm hat 80 Arbeitstage, um die Fragen zu beantworten, die zwischen Kassen (Maximalforderung) und KH (Minimalforderung) dann der entscheidende und wiederkehrende Streitpunkt sein würden. Ich bin sehr gespannt.
Gruß
PM