Guten Tag, Forum,
ich bitte um kurze Aufmerksamkeit
Ein MD- Prüfverfahren (Aufnahme des Pat. 18.01.2022) gestaltet sich wie folgt:
Kasse leitet fristgerecht ein MD-Prüfverfahren ein.
Gutachten vom 02.08.2022 fällt für uns positiv aus.
Kasse meldet sich über KIS ( keine Leistungsrechtliche Entscheidung zum GA vom 02.08.2022), dass der MD erneut mit einer Begutachtung beauftragt wird (man sei mit dem Ergebnis des 1.GAs nicht einverstanden).
Jetzt "Widerspruchsgutachten" vom 25.10.2022 negativ für uns und konsekutiv Leistungsrechtliche Entscheidung vom 27.10. 2022 ( Minderung des Abrechnungsbetrages ) mit Bezug auf das Widerspruchsgutachten vom 25.10.2022.
Daraufhin habe ich die LE vom 27.10.2022 ( Anspruchsgrundlage GA vom 25.10.2022) inhaltlich begründet bestritten .
Kasse weist Datensatz des "Bestreitens" zurück - er sei nicht medizinisch inhaltlich begründet .
Meine Fragen/Anmerkungen:
1.) Meines Erachtens sieht die PrüfvV 2022 ( Aufnahme ab 01.01.2022) ein 2. Gutachten nicht vor, so dass das WS-GA vom 25.10.2022 rechtlich nicht bindend ist.
2.)Die LE vom 27.10.2022 mit Bezug auf das WS-GA vom 25.10.2022 erscheint mir rechtlich nicht zulässig; ebenso nicht die Zurückweisung des Datensatzes ( es steht geschrieben - " Bestreiten" mit inhaltlicher Begründung innerhalb von 6 Wochen...
3.) Die Zurückweisung des Datensatzes des "Bestreitens" interpretiere ich als " Verweigerung"..
Ich bitte um Einschätzung.
Vielen Dank.