(Neuer) AOP-Katalog, Hybrid-DRGs und "Einheitliche Sektorengleiche Vergütung" - same things, different name?

  • Hallo,

    ich meinte folgenden Fall.... Leistenhernie Planung als Hybrid DRG...also keine MBEG etc....dann bleibt der Patient doch 3 Tage weil es zu Problemen gekommen ist....dann wird es eine "normale" DRG...wir dürfen wieder MBEG schreiben...

    Mit Kontextfaktoren ist es schon klar...obwohl wir diese eh nur vereinzelt kodieren werden....hier wurde ja schön drauf geachtet, dass nur die "richtigen" aufgenommen wurden....

    Gruß Attila

  • Hallo Attila, ja bei Problemen wäre das dann die Pat.ind. Begründung. Stimmt.

    Es wird aber bestimmt Fälle geben wo die Faszie gerafft wird, das wäre dann Kontextfaktor- so fliegt der Fall aus Hybrid wieder raus.

    Gruß

  • ... hm, bilden wir Hernien, bei denen wir eine Übernachtung nicht für erforderlich halten als AOP ab, oder als stationären Fall ohne Übernachtung ? (...)

    Hallo zusammen,

    wenn man für die gleiche Leistung (bestimmte Operation, VWD < 2, keine Kontextfaktoren) entweder nach AOP oder nach HYDRG abrechnen würde, stünde es m.M.n. im Widerspruch mit Intention der sektorengleichen Vergütung nach §116f.

    Aber wir haben halt noch keine Abrechnungsbestimmungen, deswegen wissen wir noch nicht, wie es kommt.

    Wegen MBEG: bei „normaler“ DRG ohne Kontextfaktoren würde ich sagen, braucht man MBEG mit Schlussrechnung (weil wir dann eben über „normale“ DRG und nicht als HYDRG abrechnen wollen). Bei Abrechnung über HYDRG gibt es m.M.n. keinen Grund für MBEG (es sei denn, man wird am Ende tatsächlich noch HYDRG gegenüber AOP begründen müssen, s.o.).

  • Schönen eisigen guten Tag in die Runde,

    ich würde mit meiner Frage gerne die in diesem Thread vom 14-20. Dezember 23 diskutierte Thematik zu den ambulanten PCIs nochmals aufgreifen. Im AOP-Katalog erwähnt sind ja "nur" OPS-Codes (8-837.00 und 8-837.m0 - die unbeschichteten Stents dürfte wohl kaum jemand noch verwenden).

    Abgesehen von der Frage, ob bei einer "einfachen" PTCA (zB homerun bei stabilem, elektiven Patienten mit Belastungsangina ab 150 Watt, 1-Gefäßerkrankung, unkomplexer nicht-Abgangs- oder Bifurkationsstenose, mit 1 Stent behandelt) in bestimmten Fällen ein same day discharge medizinisch verantwortbar ist:

    Ein (N)STEMI-Patient, mit einem Stent behandelt, hat auch die 8-837.m0 codiert und könnte damit im $21-Datensatzfilter der KK als "AOP-sensitiv" hängenbleiben. Dagegen stünde - der selben kruden Logik folgend - der eingangs geschilderte Elektivpatient nicht im AOP-Risiko, sofern ein zweiter Stent (8-837.m1) implantiert wird. Letzteres kann prozedural durchaus erforderlich werden, erhöht die Komplexität aber keinesfalls in gleichem Ausmaß wie das Setting "akutes Koronarsyndrom".

    Hätten Sie Ideen, wie man bereits im Vorfeld die hier ab 1.4.24 m.E. drohenden, absolut absurden Diskussionen mit KK & MD vermeiden könnte?

    Beste Grüße & schönes Wochenende

  • (...)

    Ein (N)STEMI-Patient, mit einem Stent behandelt, hat auch die 8-837.m0 codiert und könnte damit im $21-Datensatzfilter der KK als "AOP-sensitiv" hängenbleiben. (...)

    Hallo,

    die ICD-Codes für (N)STEMI stehen in der Tabelle "K6 ICD nicht ambulant 2024" als Kontextfaktoren, welche Zuordnung zu AOP ausschließen (sollen).

    Aber die ICD-Codes für fortgeschrittene Herzinsuffizienz (nur als Beispiel) stehen dort nicht, insofern dürfen wir uns auf die Fortsetzung der o.g. Diskussionen weiterhin freuen ...

    Gruß

  • Hallo,

    in welches Jahr wird folgender Patient zugeordnet? Leistenhernie vor-stationäre Aufnahme 15.12.2023. OP dann am 15.01.2024. Zuordnung noch ins Jahr 2023 und somit keine Hybrid DRG, oder Zuordnung aufgrund der OP ins Jahr 2024 und somit dann Hybrid DRG. Hat jemand eine Ahnung?

    Gruß Attila

  • Hi,


    die Zuordnung richtet sich nach dem Aufnahmedatum, somit für mich 2024er Fall.


    VG

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    in welches Jahr wird folgender Patient zugeordnet? Leistenhernie vor-stationäre Aufnahme 15.12.2023. OP dann am 15.01.2024. Zuordnung noch ins Jahr 2023 und somit keine Hybrid DRG, oder Zuordnung aufgrund der OP ins Jahr 2024 und somit dann Hybrid DRG. Hat jemand eine Ahnung?

    Gruß Attila

    Das ist ganz eindeutig ein 2024er Fall. Es geht ja um das Aufnahmedatum zur vollstationären Versorgung. Dass die prästationäre Behandlung (zur Vorbereitung der vollstationären Krankenhausbehandlung oder um die Erforderlichkeit einer selbigen abzuklären) im Vorjahr schon stattgefunden hat spielt überhaupt keine Rolle.

  • Guten Morgen,

    Besten Dank!!! Habe ich es mir doch gedacht. Hier wird steif und fest behauptet die Fälle werden dem Jahr 2023 zugeordnet. Hätte vielleicht noch jemand einen Paragraphen für mich?

    Gruß Attila

  • Das regelt meines Erachtens die Fallpauschalenvereinbarung (FPV). Des weiteren greifen alle Abrechnungsbestimmungen entsprechend des Aufnahmetages. Ab dem 1. Januar wird der neue Grouper angesteuert weil auch der neue Fallpauschalenkatalog Anwendung findet.

    Ich kann wirklich nicht nachvollziehen wie man auf eine andere Idee überhaupt kommen soll.