Endgültige Rechnungsablehnung bei fehlenden Kontextfaktoren, keine Nachlieferung?

  • Hallo,

    wir haben heute eine Nachricht bekommen, dass eine KK die Rechnung endgültig ablehnt, da keine Kontexfaktoren mit dem §301 Datensatz übermittelt worden.

    In diesem Fall liegt die KK falsch, da hier ein 2023 Ausnahme-OPS bei Augen-Operationen vorliegt.

    Prinziell wäre es für mich wichtig zu wissen, ob eine Nachlieferung von Kontexfaktoren tatsächlich NIE möglich ist, wenn dies nicht mit der primären Rechnungsstellung erfolgt ist. Ist dies tatsächlich gültiges Recht? Bislang konnte man ja immer noch eine Begründung nach Rechnungsablehnung nachschicken.

    Von anderen KK haben wir die Info bekommen, dass zusammen mit der Rechnungsablehnung ein MBEG mit der Möglichkeit einer Begründung verschickt wird.

    Müssen/können wir hier direkt klagen, wenn wir meinen eine stationäre Begründung zu haben?

    Danke an Alle!

  • Admin 24. Juli 2023 um 18:10

    Hat den Titel des Themas von „Endgültige Rechnungsablehnung bei fehlenden Kontexfaktoren, keine Nachlieferung?“ zu „Endgültige Rechnungsablehnung bei fehlenden Kontextfaktoren, keine Nachlieferung?“ geändert.
  • Guten Morgen A.Hammer,

    wie Sie selbst schreiben ist eine Lieferung einer zusätzlichen Begründung MIT Rechnungsstellung durchaus möglich, sofern dies aus Ihrer Sicht zur Begründung der stationären Notwendigkeit erforderlich ist. Ggf. besteht hier die Möglichkeit dies auch noch nachträglich zu veranlassen, sofern dadurch keine Änderung der Falldaten erfolgt.

    Eine nachträgliche Lieferung von Kontextfaktoren in der Kodierung halte ich für ausgeschlossen.

    Viele Grüße

    Stratego

  • Müssen/können wir hier direkt klagen, wenn wir meinen eine stationäre Begründung zu haben?

    Guten Tag,

    wahrscheinlich werden Sie vor der Klage erst ein Erörterungsverfahren nach §17c KHG durchführen müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Die Krankenkasse lehnt die Nachlieferung einer Begründung auch als MBEG ab, da wir dies primär versäumt hätten. Ein Erörterungsverfahren wird nicht möglich sein, da es kein MD-Verfahren gibt.

    Sie wollen eine Begründung spätestens mit dem (ersten) Rechnungssatz.

    Schreiben KK.pdf

  • Hallo,

    wenn Sie - wie Sie schreiben - einen entsprechenden OPS aus den Kontextfaktoren kodiert haben, dann haben Sie doch aber Ihre Schuldigkeit getan und die entsprechende Begründung geliefert? Wieso sollen / wollen Sie diese jetzt noch einmal per MBEG nachliefern?

    Bei Pflegegrad 4, als OPS übermittelt, schreibe ich doch auch nicht noch einmal eine MBEG, dass der Patient einen entsprechenden Kontextfaktor hat und deswegen stationär operiert wird.

    Vielleicht ist hier ein klärendes Telefonat mit der KK möglich - manchmal sollen denen ja auch Fehler unterlaufen oder es wurde ggf. der entscheidende OPS überlesen, welcher tatsächlich angeliefert wurde und als Kontextfaktor fungiert.

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre

  • Es geht hier um das grundsätzliche Problem. Die KK meint, dass nach einer Rechnungsabweisung wegen fehlender Kontexfaktoren/MBEG NIE eine Nachlieferung nach erster Rechnungsablehnung möglich ist.

    Bislang konnte man nach Ablehnung der Rechnung noch eine Begründung nachschicken. Ich finde das Thema schon extrem relevant und wollte daher gerne wissen, ob andere Kliniken hier schon Erfahrungen haben.

  • Dann berichte ich einmal kurz:

    Derlei Erfahrungen haben wir (zum Glück) noch nicht gemacht. Regelhaft sollen die Gründe bei Aufnahme, spätestens aber bei Freigabe des Falles vor Rechnungslegung übermittelt werden (als Kodierung, per MBEG oder Kombination).

    Wir erhalten aber auch weiterhin über den Konverter Meldungen mit der Bitte um Begründung oder per ANFM. Also nein, hier ist die Haltung der KKn nicht so rigoros ablehnend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Cyre

  • Guten Tag,

    dieses Thema beschäftigt uns gerade auch brennend.

    Wir haben aus organisatorischen Gründen unsere MBEG erst 12 Tage nach Rechnungsstellung versendet, Kasse hat zwischenzeitlich bereits nachgefragt.

    Nun erhielten wir folgende Nachricht per DTA:

    "gem. der aktuell gültigen Vereinbarungmüssen Krankenhäuser die fallindividuelle Begründung für Aufnahmen ab01.05.2023 so früh wie möglich, spätestens jedoch mit Übermittlungder Schlussrechnung übermitteln. Wenn dies nicht erfolgt, ist diestationäre Abrechnung ausgeschlossen. Ihre MBEG vom ... kannsomit leider nicht anerkannt werden."

    Gibt es inzwischen weitere Häuser, welche mit dem Thema konfrontiert wurden?

    Bleibt hier tatsächlich nur die Klage oder müssen wir es so hinnehmen? Ein Telefonat mit der Kasse erbrachte leider keinen Fortschritt, die gestzliichen Vorgaben sehen es so vor.

    Danke sehr und viele Grüße

    KodiGR

  • Hallo in die Runde,

    Wir haben ein anderes Problem, wir haben eine Medizinische Begründung übermittelt. Kasse sagt es ist nichts angekommen und lehnt die Rechnung ab. !

    Wer ist denn in der Beweispflicht?

    Gruß die Hütti

  • Hallo,

    da gibt es doch die Übertragungsprotokolle. Da können Sie ja sehen, was ankam und was nicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch