Hallo,
wir haben heute eine Nachricht bekommen, dass eine KK die Rechnung endgültig ablehnt, da keine Kontexfaktoren mit dem §301 Datensatz übermittelt worden.
In diesem Fall liegt die KK falsch, da hier ein 2023 Ausnahme-OPS bei Augen-Operationen vorliegt.
Prinziell wäre es für mich wichtig zu wissen, ob eine Nachlieferung von Kontexfaktoren tatsächlich NIE möglich ist, wenn dies nicht mit der primären Rechnungsstellung erfolgt ist. Ist dies tatsächlich gültiges Recht? Bislang konnte man ja immer noch eine Begründung nach Rechnungsablehnung nachschicken.
Von anderen KK haben wir die Info bekommen, dass zusammen mit der Rechnungsablehnung ein MBEG mit der Möglichkeit einer Begründung verschickt wird.
Müssen/können wir hier direkt klagen, wenn wir meinen eine stationäre Begründung zu haben?
Danke an Alle!