Hallo,
grundsätzlich ja, ABER.
Völlig hypothetisch und aus der Luft gegriffen: Ein Krankenhaus behandelt stationär und rechnet stationär ab. Medizinisch gibt es keinen Grund dafür, bzw. es ist keiner dokumentiert.
Kasse lehnt Bezahlung ab und Fall geht zu Gericht.
Wie würde das BSG letztendlich entscheiden, wenn aufgrund von Formalien (fehlende MD-Prüfung) das KH eine "falsche" Rechnung einklagt?
Meine Wette: es wird einen neuen Begriff und eine neue Regelung dafür geben mit einem Begriff, den es so vorher nicht gab. (so was wie fiktives wirtschaftliches.... , Präklusionsverbot).
Unter Juristen ist es zudem umstritten, ob Fälle, die nicht vom MD geprüft wurden, unter den Geltungsbereich des § 17C KHG fallen.