Liebes Forum,
im Rahmen einer (chirurgischen) stationären Behandlung musste ein internistisches Konsil erbracht werden.
Für dieses musste die Patientin an einen anderen Standort unseres Krankenhauses transportiert werden.
Die Kostenübernahme der Transportkosten hat der private Kostenträger abgelehnt.
Die Patientin sitzt nun sozusagen auf den Transportkosten da wir diese ja in Rechnung gestellt haben.
Nun meine Frage: gibt es eine gesetzliche Grundlage wer in diesem Fall die Kosten für den Transport zu tragen hat?
Oder wie wird es in anderen Kliniken gehandhabt falls es keine gesetzliche Regelung gibt?
Viele Grüße,
Belias